Magdeburg: Notarzt unter Verdacht

Magdeburg (rd.de) – Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg (Sachsen-Anhalt) unter anderem wegen Urkundenfälschung und Betruges gegen einen Jordanier, der jahrelang ohne Nachweis einer ausreichenden Qualifikation in mehreren deutschen Kliniken als Arzt gearbeitet haben soll.

Nach Presseberichten habe der Mann kein Arztdiplom im Original vorlegen können, weswegen er vom hessischen Prüfungsamt für Heilberufe nur eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis ausgestellt bekommen haben soll. Dadurch durfte er nur nichtselbstständige Tätigkeiten unter Leitung eines approbierten Arztes ausüben. Trotzdem sei der Mann aber vom Uniklinikum Marburg (Hessen) zum Notarztdienst eingeteilt worden.

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Erst durch einen Anruf bei der “Oberhessischen Presse” scheint bekanntgeworden zu sein, dass der Jordanier als Notarzt tätig wurde. In der Klinik sei der Mann als Neurochirurg eingesetzt worden. Das erforderliche Zertifikat, um Dienste als Notarzt zu übernehmen, war ihm offenbar vom Land Baden-Württemberg ausgestellt worden. Allerdings war es in Kombination mit der eingeschränkten Arbeitserlaubnis strenggenommen wertlos.

Wie es dazu kam, dass der Mann trotz eines entsprechenden Vermerks in seiner Personalakte als Notarzt tätig werden konnte, versucht das Uniklinikum derzeit aufzuklären. „Wir befinden uns in der internen Prüfung des gesamten Falles und werden alle Informationen der ermittelnden Staatsanwaltschaft überreichen“, so Frank Steibli, Sprecher des Uni-Klinikums Marburg.

Derzeit werden die knapp 80 infrage kommenden Einsätze ausgewertet. Die Einsätze reichen teilweise bis ins Jahr 2002 zurück. Einsatzunterlagen, die älter als zehn Jahre sind, wurden zwischenzeitlich vernichtet. Laut Medienberichten seien die bisher ausgewerteten Aufzeichnungen aber unproblematisch. Eine Patientengefährdung sei bislang nicht ermittelt worden. Der Beschuldigte scheint heute nicht mehr in Deutschland tätig zu sein.

Mehr zu dem Fall lesen Sie in der Onlineausgabe der “Oberhessischen Presse” und bei “Focus online”. Eine Stellungnahme des Rhön-Klinikums zu dem Fall finden Sie hier.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Finde sowas immer zweischneidig. Scheinbar hat er seinen Job wohl so gut gemacht, dass das nicht aufgefallen ist… naja, Gesetz ist wohl Gesetz.

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  2. Keine Patientengefährdung ? Es wurde aber wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung ermittelt . . Ist irgendwie ja auch nicht richtig das nur gegen den Mann ermittelt wird ,nicht aber gegen die involvierten Institutionen .

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  3. Könnte das evtl. auch nur in Marburg sein?

    Die Oberhessische Presse erscheint ja nicht wirklich in Sachsen-Anhalt

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  4. Naja, keinerlei Kompetenzen den Rettungsassistenten (mit Prüfung in Deutschland), aber keine Einschränkungen wenn jemand nur behauptet in einer Einrichtung im Busch etwas ähnliches wie Arzt “gelernt” zu haben; auch wenn er die Patienten nicht versteht, weil er kein Deutsch spricht, alles kein Problem. …

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