Falck erhält Zuschlag für Lüdenscheid

Lüdenscheid (pm) – Die Falck Kranken-Transport Herzig GmbH vermeldet den nächsten Erfolg: Schon in wenigen Wochen wird das Unternehmen in Lüdenscheid (NRW) präsent sein. Es ist der sechste Standort von Falck im deutschen Rettungswesen.

Der private deutsch-dänische Rettungsdienst erhielt in einer europaweiten Ausschreibung der Stadt Lüdenscheid den Zuschlag für das Los 1 über den qualifizierten Krankentransport. Bereits ab dem 1. Juli 2013 werde ein Krankentransportwagen im 24-Stunden-Dienst gestellt, teilte Falck mit. Man könnte damit den sechsten Standort in Deutschland in Betrieb nehmen, heißt es auf der Falck-Webseite weiter.

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Nach Informationen der „Lüdenscheider Nachrichten“ (LN, Online-Ausgabe) wird der Krankentransport seit 2009 von den Johannitern und dem DRK in der Stadt durchgeführt. Die Feuerwehr stellt die Notfallrettung sicher. Nach Angaben der Zeitung hätte sich Falck grundsätzlich dazu bereit erklärt, die betroffenen Mitarbeiter der JUH zu übernehmen. Offenbar handelt es sich um 9,5 Stellen. Das DRK wird weiterhin im Krankentransport mitarbeiten und den Tagdienst (8 – 18 Uhr) abdecken.

Der Vertrag mit Falck läuft bis 2017. Im Anschluss plant die Stadt nach LN-Angaben, den Krankentransport wieder in eigener Regie durchzuführen.

(Foto: Falck Kranken-Transport Herzig GmbH)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Find ich persönlich jetzt nicht so toll, das Private unternehmen den qualifizierten Krankentransport übernimmt, aber geht ja “nur” bis 2017, und bis dahin hat sich warscheinlich wieder vieles getan.

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  2. Was ist an einem privaten Unternehmen schlecht? Diese Unternehmen müssen genauso die gesetzlichen Vorgaben einhalten wie andere Leistungserbringer.

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  3. Und wo ist der Unterschied zwischen privatem Falck Konzern und z.B. dem privaten DRK Konzern?

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  4. Der Rettungsdienst ist aus meiner sicht gleichzustellen mit dem des Polizei und Feuerwehrdienstes. Der Rettungsdienst sollte Bundesweit Kommunal betrieben und nach Öffentlichem Vertrag bezahlt werden, dann gibt es keine machtkämpfe und Lohndumping sowie Sparvereine der gierigen Geschäftsführer.

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  5. Glückwunsch an Falk! Gutes Gelingen!

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  6. Jawohl weiter so PRIVATE AN DIE MACHT !!!!
    Endlich die ganzen bande wie DRK MALTESER USW.
    raus !!!!

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  7. Moinsen…
    Eine Entwicklung, die sicherlich kritisch zu betrachten ist. Obwohl ich auch den “Vorrednern” eingestehen muss, dass es grundsätzlich natürlich völlig legitim ist, sofern Gesetze eingehalten und Standards nicht heruntergefahren werden. Was allerdings im reinen Krankentransport auch nicht allzu schwer ist. Durch die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes wird es Falk allerdings sicherlich schwerer haben im Notfallbereich Fuß zu fassen. Was übrigens auch für die anderen “Privaten Leistungserbringer” gilt.

    insofern: Ruhig Blut und immer sachlich bleiben.

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  8. Der Rettungsdienst gehört nicht in private Hand!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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  9. Ich verstehe die Abneigungen gegen die Privaten Anbieter nicht.
    Solange alle gesetztlichen Vorgaben eingehalten werden und und die Bezahlung vernünftig ist, ist mir sowas von egal für welchen verein ich fahre.
    Im Nachbar Dorf ist eine durch Falck besetzte Wache. Die Mitarbeiter dort sind sehr zufrieden!

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  10. Naja… Vielleicht erkennen die Mitarbeiter nicht, dasss die Hilfsorganisationen den Rettungsdienst nicht zum Selbstzweck betreiben.

    Beim Lohndumping stehen die Hilfsorganisationen mit an erster Stelle. (Rettungsassistenten werden als Rettungshelfer bezahlt und als RA eingesetzt)

    Das Notfallsanitätergesetz wird Personal binden. Ein Großteil der Notfallsanitäter wird die Ausbildung bei dem Arbeitgeber machen, welcher sie dann auch übernehmen wird. Also entsteht ein Mangel an Dumping – Notfallsanitäter. Angbot und Nachfrage sind hier zu nennen.

    Aus meiner Sicht ist es egal, ob ein privater Anbieter und eine Hilfsorganisation (als gGmbH –> dann ist ist ja ein privater Anbieter) die Notfallrettung bzw. den Krankentransport erbringt. Gute wie schlechte Qualität gibt es auf beiden Seiten.

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  11. @Schulter A.

    Klemmt bei Ihnen die Ausrufezeichentaste?

    @Thomas

    Also die Begründung warum es Falck bzw. “Private” es mit dem NotSan Gesetz schwerer haben sollen im Rettungsdienst Fuß zu fassen (als wer eigentlich) würde mich mal brennend interessieren!

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  12. @Schulter A.:
    Und warum nicht? Schliesslich gibt es auch genügend Krankenhäuser in privater Trägerschaft! Und das sind eben nicht nur Privatkliniken… Natürlich ist dort auch nicht alles Gold was glänzt, aber eben auch nicht schlechter als bei den “öffentlichen” Trägern. Und manches Mal werden beispielsweise Investitionen z.B. in die Infrastruktur bei den “Privaten” eben nicht ewig auf die lange Bank geschoben wie bei den sog. öffentlich-rechtlichen Mitbewerbern. Auch gibt es dort weitaus weniger EA´s (wenn überhaupt vorhanden), was nur einer Qualitätssteigerung dienlich sein kann!

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  13. Moin Thomas

    mich würde interessieren, wie du Zitat: “Durch die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes wird es Falk allerdings sicherlich schwerer haben im Notfallbereich Fuß zu fassen. Was übrigens auch für die anderen “Privaten Leistungserbringer” gilt.” zu dieser Aussage kommst.
    Ich sehe es persönlich genau umgekehr, die Feuerwehren und kommunales istungserbringer werden es ungleich schwerer haben. Hierzu verfolgt der geneigte Leser gene auch mal die Veröffentlichungen der einzelnen BF.
    Ich denke nicht, dass durch das NotSanG wesentliche veränderungen eintreten werden, da bisher die Umsetzung in den Ländern noch in keinster Wise geregelt ist.

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  14. … und wieder eine ganze Fahrzeugflotte die weder dem KatS, noch der Ausbildung eherenamtlicher Helfer zur Verfügung steht. Glückwuinsch!

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  15. was für 1 Flotte magnus ? Es geht um einen KTW …..

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  16. Wenn ich diese Kommentare lese, muss ich leider immer wieder schmunzeln. Ich habe das Gefühl das sich einige immer wieder persönlich auf den Fuß getreten fühlen, igal wer die Ausschreibung gewinnt. Ich dachte immer es geht um die Menschen mit denen und für die wir dasein wollen. Igal ob Private oder Hilfsorganisationen jeder ist beleidigt, wenn der Andere gewinnt. Man sollte sich doch perönlich mal gedanken machen warum ich eigendlich diesen Beruf gewält habe. Mit freundlichen Grüßen Eurer Peter

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  17. @ magnus: Interessant, wie kommst zu der These??? Es geht um einen ganzen KTW und nicht mal um mehr…

    Hast immer noch genug Spielzeug, was Du am Wochenende und in der Woche “bewachen” oder kaputt machen kannst…

    Die Fahrzeuge im Rettungsdienst sollen auch nicht der Ausbildung der ehrenamtlichen Helfer dienen, die findet “regulär” in Schulen oder Krankenhäusern statt… Wenn dienen die Fahrzeuge der Hospitation…

    Ansonsten mal den Kreis und die Organisation hier benennen… Ich möchte noch (Not)Arzt werden und studieren… *Augen roll*

    Es grüsst us Kölle in den märkischen Kreis, der Helfer wie “magnus” wirklich braucht….

    Jupp Schmitz, der es echt nicht glauben kann… Oben einmal “FALCK” gelesen und schon pinkelt sich magnus wegen seinem SPIELZEUG in die Hose… Lass Dir aber bitte auch nie von einem “BÖSEN” PRIVATEN mal neen Patienten auf neem SWD abnehmen… Bitte nicht… Schick sie wieder nach Hause und warte bis da endlich ein anderes Auto kommt, aber bitte nicht der Leichenwagen… Hört doch mal mit dem Scheiss hier auf… Es sind und bleiben Kollegen…

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  18. Lass euch nicht verarschen, wie es hier zum Beispiel versucht wurde.

    Das Arbeitsgericht Cottbus hat den Betriebsübergang auf Falck, die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages mit der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH und somit auch die Wirksamkeit des ver.di-Tarifvertrages mit der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH bestätigt.

    Mit Teilurteil vom 30.05.2013 (Aktenzeichen 3 Ca 85/13) hat das Arbeitsgericht Cottbus für Recht erkannt:

    „Es wird festgestellt, dass zwischen dem Kläger (Anmerkung: Rettungsassistent aus Gu-ben) und der Beklagten (Anmerkung: Falck-Kranken-Transport Herzig GmbH) seit dem 01.01.2013 ein Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Änderungsvertrages des Klägers mit der Deutschen Roten Kreuz Rettungsdienst Spremberg gGmbH vom 10.12.2012 im Zeitpunkt des Übergangs am 31.12.2012 besteht.“

    Über die Teilkündigung des Arbeitsvertrages hatte das Arbeitsgericht noch nicht entschieden.

    In der Urteilsbegründung (auf Seite 11 ff.) wird unter anderem Folgendes ausgeführt (Auszüge):

    „44. Der von der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH im Oktober 2012 rückwir-kend auf den 01.09.2012 abgeschlossene Tarifvertrag rechtfertigt kein anderes Ergeb-nis. … Die Kammer ist nicht der Ansicht, dass hier so eine außergewöhnliche Fallkons-tellation vorliegt, dass von den durch die Rechtsprechung bisher entwickelten Voraus-setzungen für die Festlegung eines rechtsgeschäftlichen Übergangs abgewichen wer-den müsste.“

    „3. Dem Kläger ist es nicht verwehrt, sich auf die Geltung des Änderungsvertrages vom 10.12.2012 zu berufen. … Der Vertrag ist wirksam. … Die Berufung auf den Ände-rungsvertrag ist nicht treuwidrig. … Wegen der Richtigkeitsgewähr konnte der Kläger den Änderungsvertrag abschließen, ohne im Einzelnen die Vertragsbestandteile darauf zu prüfen, ob die Beklagte (Anmerkung: Falck) durch sie infolge des Betriebsübergangs unangemessen benachteiligt wird. Gegen ein treuwidriges Verhalten spricht auch, dass die Bezugnahmeklausel auf dem Tarifvertrag ein Kündigungsrecht enthält (von dem die Beklagte auch Gebrauch machte).“

    Mit Urteil des Arbeitsgerichtes wurde festgestellt, dass zum 01.01.2013 zwischen dem Kläger und Falck ein Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Änderungsvertrages des Klägers mit der DRK Rettungsdienst Spremberg gGmbH im Zeitpunkt des Über-gangs am 31.12.2012 besteht.

    Die Wirksamkeit des Tarifvertrages wurde mit dem Urteil bestätigt.

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  19. Bin mal gespannt was der Jupp dazu jezt sagt.

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  20. Was soll jetzt schon sein? Falck muss zahlen und wird weiter Retten. Und hoffentlich haben sie was daraus gelernt!
    🙂

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  21. @Achim
    Zitat: Falck muss zahlen und wird weiter Retten.

    Man darf gespannt sein wann die damit anfangen, vor allem mit dem Retten.

    Kölle Alaaf, Kölle Aaaf !

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