Einigung zur neuen Notarztvergütung in Bayern

(Bild: Markus Brändli)München (IM BY) – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Sozialversicherungsträger haben sich nach langen Verhandlungen auf eine neue notärztliche Vergütung in Bayern verständigt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte die Einigung: „Mit der neuen Entgeltvereinbarung sichern KVB und Kostenträger das hohe Niveau der notärztlichen Versorgung in Bayern auch künftig finanziell. Die deutliche Anhebung der Honorare ist angemessen und würdigt die Leistung der Notärzte.“ In Bayern gibt es derzeit 229 Notarztstandorte.

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Die Kostenträger haben das jährliche Volumen für die notärztliche Vergütung nochmals um 20 Prozent auf 82 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

„Darüber hinaus wird es künftig auch Zuschläge für die Nacht sowie für Wochenend- und Feiertage geben“, erklärte Herrmann.

Die neue Benutzungsentgeltvereinbarung gilt von Juli 2021 bis Ende 2023 und sieht rückwirkend zum 1. Juli 2021 eine höhere einheitliche Grundpauschale von 25 Euro je Stunde vor. Hinzu kommen erstmals gestaffelt Zuschläge für die Nacht, an Wochenenden, Feiertagen und an Ostern, Pfingsten, Weihnachten sowie zum Jahreswechsel.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Das Notarzthonorar Bayern wurde in Summe erhöht, das ist korrekt. Nur wenn man genauer hinsieht, ist das Honorar pro Einsatz am Werktag sogar gesunken. Alte Regelung: Einsatzhonorar 83 € minus Bereitschaftspauschale 21 € = 62 € pro Einsatz. Neue Regelung: Einsatzhonorar 86,25 € minus Bereitschaftspauschale 25 € = 61,25 € pro Einsatz. Ein großer Wurf sieht anders aus.

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