EGRED 2: Mehr Sicherheit beim Einsatz von Drohnen

(Bild: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock)Bonn (BBK) – Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ (EGRED) aktualisiert und fortgeschrieben.

Die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ sind die Grundlage für einen sicheren und effektiven Drohnenbetrieb durch nicht polizeiliche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder in deren Auftrag. Durch die organisationsübergreifende Anwendung der EGRED soll gewährleistet werden, dass Einsatz, Aus- und Fortbildung sowie Übungen bundesweit nach gleichen Mindeststandards erfolgen. Dadurch soll der Sicherheit am Boden und in der Luft Rechnung getragen werden.

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Die vollständig überarbeitete Neuauflage berücksichtigt die tiefgreifenden Änderungen im nationalen und europäischen Recht. Sie erläutert zudem die daraus resultierenden Anforderungen an die Einsatzkräfte und berücksichtigt die seither gewonnenen Erkenntnisse aus der Einsatzpraxis. Die EGRED 2 enthalten eine Reihe von Neuerungen, die sich aus den zunehmend komplexen rechtlichen, technischen und einsatzspezifischen Rahmenbedingungen ergeben.

Neben dem BBK als fachlich koordinierende Stelle waren der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland, das Technische Hilfswerk, die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Deutsche Feuerwehrverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser sowie die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes beteiligt.

BBK-Präsident Ralph Tiesler: „Bereits die erste Auflage der EGRED hat gezeigt, wie wertvoll die Initiative des BBK für den sicheren und effektiven Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz ist. Die aktualisierte Auflage der EGRED gewährleistet daher weiterhin das effektive und standardisierte Zusammenwirken der unterschiedlichen Akteure gerade bei großen und komplexen Schadenslagen.“

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