Deggendorf: BRK-Mitarbeiter kassiert Strafzettel

Deggendorf (rd_de) – Ein Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) hat vergangen Samstag (06.08.2017) einen Strafzettel wegen Falschparkens erhalten. Der Rettungsdienst-Mitarbeiter hatte während der Mittagspause mit seinem Rettungsfahrzeug im eingeschränkten Halteverbot gestanden. Dies berichtete die Degendorfer Zeitung.

„So darf ich jetzt von meinen 30 Euro Aufwandsentschädigung für den Dienst 15 Euro blechen“, machte der BRK-Mitarbeiter seinem Ärger gegenüber der Zeitung Luft. Seit vier Jahren fährt er für die Hilfsorganisation ehrenamtliche Einsätze. Er hatte den Strafzettel kassiert, weil er mit dem Einsatzfahrzeug länger als zehn Minuten im eingeschränkten Halteverbot stand. Das Rettungsfahrzeug war nicht im Einsatz.

Anzeige

Für Elisabeth Aigner, Innendienstleiterin der Verkehrsüberwachung der Stadt Deggendorf, sei der Fall klar. Rechtlich gesehen hätte das Fahrzeug nicht länger als drei Minuten halten dürfen.  Die zuständige Verkehrsüberwacherin habe Kulanz bewiesen, und 17 Minuten gewartet, ehe sie der Rettungsfachkraft eine Verwarnung ausstellte.

 

Immer dabei: Mit unserem AboPlus können Sie das Rettungs-Magazin klassisch als Heft und jederzeit als digitales ePaper zum Beispiel auf einem Tablet lesen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 

(10.08.2017; Symbolfoto: M. Brändli)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ich finde es für eine Frechheit, dass überhaupt ein RD, FW, THW, usw. Fahrzeug eine Strafzettel Ausgestellt werden darf.
    Wird Zeit das sich mal Rechtlich was tut.

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Der MA war an nem Imbiss. Damit unterliegt er dem gewöhnlichen Paragrafendschungel der StVO, dem sich jeder Otto-Normal-Bürger ebenso beugen muss. Im Einsatz liesse ich mir sowas noch gefallen. Und zum Thema Frechheit: wenn ein RD-MA nen KTW! dort abstellt, wo er nix zu suchen hat, wird er eben gebüsst. Die meisten MA lernen ohnehin erst, wenns an Kohle geht. Ich stell im Primäreinsatz wann immer es geht den RTW auch so ab, dass andere Verkehrsteilnehmer möglichst wenig bis gar nicht behindert werden. Warum also soll ein KTW-Führer bei der Nahrungssuche besser gestellt sein? Weil er ehrenamtlich arbeitet und darauf herumreitet? NEIN! Er hat sich genau wie alle anderen an die Regeln zu halten. BASTA!

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Leider verschweigt der Artikel das Wesentliche: zu welchem Zweck war das ” Rettungsfahrzeug ” dort geparkt ?
    Ein Rettungseinsatz oder Krankentransport kann es wohl nicht gewesen sein, denn Ladetätigkeiten sind im eingeschränkten Halteverbot erlaubt.

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. In anderen Quellen ist zu lesen, dass der Mitarbeiter in der Pause war und nur sein Fresschen geholt hat. Das Fahrzeug war in Status 6.

    Mahlzeit!

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Ich denke und hoffe, dass er Brötchen holte oder andere private Besorgungen erledigte und nicht einen Patienten versorgte.
    Im Rahmen eines Einsatzes nimmt der Fahrzeuglenker Sonderrechte gem. Para. 35 in Anspruch und kann selbstredend nicht verwarnt werden.
    Ausserhalb eines Einsatzes keine Sonderrechte und dann ist die angebotene Verwarnung voll und ganz okay. Das Parkverbot wird nicht ohne Grund eingerichtet worden sein.
    …es fehlen hier einfach noch Informationen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. @EA RD Mitarbeiter:
    Ich finde da muss man ganz klar differenzieren, wieso das Fahrzeug dort abgestellt wurde.
    Leider geht dies aus diesem Artikel nicht hervor. Über Suchmaschinen findet man dazu sehr leicht was in der Lokalpresse.
    Das Fahrzeug war nicht im Einsatz. Die RD-Kollegen haben da ihre Mittagspause verbracht. Somit ist der KTW in dem Fall nicht anders zu behandlen als irgendein PKW.
    Falsch geparkt – erwischt – Knöllchen – Pech. Ganz einfach.

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. Der Mitarbeiter habe “mit seinem Rettungsfahrzeug im eingeschränkten Halteverbot gestanden” … aus welchem Grund?
    Während eines Einsatzes … oder zum Einkaufen bzw. einfach mal so?

    Auf diesen Kommentar antworten
  8. Auch ich verweise auf andere Artikel, aus denen hervorgeht, dass das Ticket vollkommen zu Recht erteilt wurde!
    Dazu ist es belanglos, ob man ehrenamtlich oder hauptamtlich im Dienst ist!

    Auf diesen Kommentar antworten
  9. Liebe Leute, lest doch die Artikel, bevor Ihr sinnentleert was schreibt. Aus dem Artikel ergibt sich eindeutig, dass der Kollege nicht im Einsatz sondern in der Pause war. Und da gelten für ihn nun mal keine Sonderrechte. Der Strafzettel geht also völlig in Ordnung.
    Wir wundern uns immer, warum teilweise unsere Sonderrechte im echten Einsatzfall nicht oder nur verzögert beachtet werden – solches Verhalten trägt leider dazu bei. Wer glaubt, Sonderrechte auch bei keinesfalls dringenden Dingen (Mittagspause!) in Anspruch nehmen zu können, verstärkt beim “Bürger” den Eindruck, dass Sonderrechte eben nicht immer wirklich wichtig sind.

    Auf diesen Kommentar antworten
  10. Ich muss mich einigen Vorrednern anschließen. Der Kollege war zur Mittagspause, ohne Sonderrechte, ohne Einsatzauftrag und nur weil er vermutlich Hunger hatte, im eingeschränkten Halteverbot gestanden. Damit unterliegt er der StVO in vollem Umfang ohne die Paragraphen 35 und geschweige denn 38 in Anspruch zu nehmen. De facto ist er damit mit seinem KTW / RTW ein normaler Verkehrsteilnehmer und hat sich auch so zu verhalten.

    Und sich dann darüber zu beschweren, dass alle so böse zu ihm sind, schließlich fährt er schon seit 4 Jahren ehrenamtlich, mir kommen gleich die Tränen, Sorry!!! Sein Verhalten im Straßenverkehr hat nichts mit seinem ehrenamtlichen Engagement zu tun. Was soll er erst sagen, wenn er einen Verkehrsunfall baut? Ich bekomme nur 30€, ich kann im Straßenverkehr machen was ich will?! Jeder, egal ob EA oder HA, hat sich an die Regeln zu halten. Angefangen beim Parken bis hin zum Einhalten des Paragraph 1 der StVO.

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert