Bundesrat will Führerschein-Ausnahme für Retter

Berlin (rd_de) – Der Bundesrat hat am Freitag mit deutlicher Mehrheit den Antrag Bayerns zur erleichterten Führerscheinregelung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste angenommen. Durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts könnte so dafür gesorgt werden, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste sowie des THW künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein fahren dürfen.

Der Bundesrat will erreichen, dass bestimmte Rettungskräfte ausnahmsweise schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen, auch wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen. Dieser berechtigt nach neuerem Recht eigentlich nur zum Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen – anders als der alte Führerschein der Klasse 3.

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Nach EU-Recht sind Ausnahmen jedoch möglich. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung in einer heute gefassten Entschließung, hiervon Gebrauch zu machen, um die Einsatzbereitschaft der Rettungsdienste aufrecht zu erhalten.

Hintergrund für die Entschließung des Bundesrates ist, dass viele Fahrzeuge der Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Damit kommen vor allem jüngere ehrenamtliche Helfer, die meist nur den Führerschein der neuen Klasse B besitzen, als Fahrer nicht in Frage. Dies beeinträchtigt den Personaleinsatz zur Besetzung des Fuhrparks erheblich. Der Bundesrat befürchtet, dass angesichts der Altersstruktur vor allem im ländlichen Raum künftig nicht mehr genügend Fahrer zur Verfügung stehen.

Aufgrund einer Änderung von EU-Recht besteht eine Ausnahmemöglichkeit für Katastrophenschutzfahrzeuge. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: “Für mich besteht kein Zweifel, dass Fahrzeuge der Feuerwehren und der Rettungsdienste den Fahrzeugen des Katastrophenschutzes zuzuordnen sind und deshalb die Ausnahmemöglichkeit auch in diesen Fällen greift.”

Ursprünglich hatte sich die bayerische Landesregierung nur für eine Ausnahmeregelung für die Feuerwehren eingesetzt. Dies führte – wie wir berichtet hatten – zu scharfen Protesten des Bayerischen Roten Kreuzes.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Meiner Meinung nach ist es sehr hilfreich diese Regelun einzuführen.
    Ich selber bin ehrenamtlich beim DRK und in der Feuerwehr.
    Und an unserer Rettungswache gibt es immer wenger Fahrzeuge, die noch mit der Klasse B gefahren werden können. Aber auch in der Feuerwehr wird es noch zu solch einem Problem kommen. Bald soll ein neuer ELW 1 angeschafft werden, dessen Gewicht 3,8t beträgt, wofür dann wieder ein Fahrer mit dem Führerschein Klasse C1 oder höher benötigt wird. Und wie sie es bereits gesagt haben, ist es für uns Ehrenamtlichen nicht gerade einfach “mal eben” einen LKW-Führerschein zu machen. Ein Nachtteil könnte jedoch sein, dass es einige Fahrzeuge gibt, beim Rettungsdienst, die deutlich über 4,2t liegen. Einige können vielleicht “herabgelastet” werden…

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  2. Ich bin gegen diese Lockerung.
    Klar, ist es so, dass Ehrenamtliche nicht die Möglichkeit haben mal solala den Führerschein zu machen. Ich selbst würde von der Regelung profitieren, nur wie würde das ganze im Schadensfall aussehen? Keine Versicherung würde da kosten übernehmen, wenn ein Ungeschulter ein Auto gegen die Wand setzt.
    Man sollte ein großes Auto nicht nur fahren sondern auch beherrschen können.

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  3. Auf jeden Fall ein deutliches PRO für diesen Vorschlag.
    Es wird auch dringend Zeit das sich etwas in dieser Richtung tut.

    Über den Kommentar von Sepp kann ich eigentlich nur staunen.
    Wieso sollte jemand der Lkw fahren darf (von können ist ja nicht die Rede) auch einen Kleintransporter (und nichts anderes ist ein RTW/ELW/GW oder was auch immer) fahren können bzw. warum sollte jemand der “nur” die Fahrerlaubnisklasse B besitzt keinen solchen fahren dürfen?
    Das Fahren lernt man schließlich nicht wirklich in der Fahrschule (zumindest nicht auf einem solchen speziellen Fahrzeugtyp) hier muss eindeutig eine ordentliche Nutzerschulung stattfinden, wie sie aber normalerweise gerade für Fahrzeuge im Rettungsdienst ohnehin stattfinden soll.

    Was den Schadensfall angeht denke ich werden die Versicherungen nicht viel Angriffsfläche zum meutern bekommen, da es ja hier nicht um ein unerlaubtes Führen des Kfz geht, sondern um ein per Gesetz erlaubtes handeln.

    Und zu guter Letzt, sein wir doch mal ehrlich, wie viele Unfälle bauen “junge Fahrer” (FE-Klasse B) mit Kleintransportern und wie viele mit Fahrzeugen die zu viele Pferde unter der Haube haben. Das wäre mal eine Regelung wert…

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  4. Tatsächlich ist es so das es hier um eine gesetzliche Ausnahmeregelung für unseren Bereich handelt.
    Heisst: Das Straßenverkehrsrecht wird geändert. Damit wird also der erste Schritt getan. Anschließend wird es sicherlich weitere Regelungen geben, welche sich auf Fahrtechnische Einweisungen/Unterweisungen beziehen.

    Ansonsten halte ich diese Lockerung für äusserst sinnvoll.
    Nicht zuletzt da ich selber einer dieser (inzwischen ehem.) Mitarbeiter des Rettungsdienstes bin.

    Ich selbst habe schon Anträge beim Straßenverkehrsamt gestellt, welche dann aber mangels Rückhalt der RD Trägern, abgelehnt wurden.

    Mir kommt der Vorschlag aus Bayern sehr gelegen!

    DAFÜR!

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  5. Ich bin ebenfalls gegen diese Lösung. Ich bin Hauptamtlicher und hatte früher schon oft Angst als Beifahrer Angst, wenn mancher ehrenamtlicher von seinem privaten Fiesta oder Kadett dann umstieg auf einen Vario und mich dann durch die Gegend geschaukelt hat. Dabei habe ich auch schon einen Unfall überstanden. Es ist nicht damit getan, daß ein junger Kollege das Fahrzeug bewegt- sondern er soll es auch weitestgehend beherrschen. Zumal auch die psychische Komponente, wie z.B. Alarmfahrt usw eine wesentliche Rolle spielt. Vorallem würde mich auch die Reaktion der Kraftfahrtversicherungen interessiere,. wie die dem ganzen in einem Schadenfall gegenüberstehen.

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  6. Ich kann es nur wiederholen:

    Führerschein besitzen heißt nicht gleich Fahrzeug beherrschen.

    Da macht es auch keinen Unterschied ob der Kollege Klasse B oder C1 oder C fahren darf. Den Umgang mit dem Fahrzeug (vor allem die von Ambu-Man beschriebene psychische Komponente) lernt man nicht in der Fahrschule. Niemals.

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  7. Stimmt. In der Fahrschule sicher nicht.

    Aber sinnvoll wäre es dennoch, im Falle einer entgültigen Verabschiedung dieser Lockerung, einen Erweiterungslehrgang für Mitarbeiter (wie zum Beispiel mich), evtl auch mit anschließender Prüfung, vorzuschreiben.

    Denn so ganz ohne Ahnung von dem Auto zu haben, möchte ich mich da auch nicht hinter das Steuer setzen.

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  8. Das ist ja wohl auch selbstverständlich.
    Jemand ohne Einweisung bzw. besondere Ausbildung hat auf einem solchen Fahrzeug auch nix verloren.

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  9. Also,
    natürlich ist es eine Umstellung erst einen PKW und dann einen RTW o.ä. zu fahren. Aber dagegen kann man ja Fortbildungen anordnen, wie z.B. ein Fahrsicherheitstraining. Ob man jetzt aber Führerschein der Klasse B oder C1 hat, die Erfahrungen wie ein RTW reagiert und sich im Straßenverkehr verhält hat man auch nicht von Anfang. Dies muss sich jeder Neuling egal ob F-Klasse B oder C1 sich selber aneignen und seine Erfahungen sammeln, wie ein Fahrzeug reagiert…

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  10. Stimmt genau.

    Ich habe mich nebenbei über die im Artikel angesprochene nach EU-Recht bereits bestehende Ausnahmemöglichkeit informiert.

    Nach diesem Artikel ist es den EU Staaten gestattet unter bestimmten Vorraussetzungen dem Inhaber eines Klasse B Führerscheins nach 2 Jahren, das führen von KfZ mit einer zul. Gesamtmasse von >3,5t <= 7,5t mit Einschränkungen zu gestatten.

    Quelle (PDF):

    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:403:0018:0060:DE:PDF

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  11. Nachtrag:

    Artikel 6, Absatz 4, Satz b)

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  12. Mein Lieblingszitat in diesem Zusammenhang sind die ersten Sätze der StVO. Wenn sich jeder Verkehrsteilnehmer (natürlich auch die Rettungskräfte) daran halten würde, hätten wir viele Probleme weniger:

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §1 Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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  13. Ich finde das sie Oberen Herrschaftensich mal gedanken machen müssen , wie zb ein GW San NRW oder ein Alter Arzttruppwagen der mal 5,5 t wiegt gefahren werden sollen . Die neuen Fahrzeuge vom Bund werden auch nicht leichter als 3,5t sein sondern schwerer sein so das die Jungen Kollegen nicht in der Lage sind die Fahrzeuge zu fahren.Genau so ist das doch in NRW wo die Anhänger Technik 1,6 t wiegen und der Anhänger Betreuung 1,8 t wiegen , nicht jeder der den neuen Klasse B hat , hat auch gleichzeitig BE !!!! Sie Sollten sich langsam mal gedanken machen

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  14. Ich sehe diese Regelung mit sehr gemischten Gefühlen. Einerseits erkenne ich durchaus den Vorteil, auf diese Weise mehr Fahrer zu bekommen. Andererseits wurde die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen nicht nur aus Gründen der Vereinheitlichung innerhalb der EU so festgelegt. Ich sehe die Gefahr, dass bei dieser beginnenden Form von Ausnahmeregelung bald die Forderung nach noch mehr Ausnahmen aus anderen Branchen und Bereichen folgen wird. Und weiter stellt sich die Frage: Wo soll das Ende der Ausnahme erreicht sein? Bei 3,8 Tonnen? 4? 4,5? oder vielleicht…? Da der Trend zu immer größeren und schwereren Fahrzeugen im Katastrophenschutz und Rettungsdienst geht, wird diese Ausnahmeregelung bald auch nicht mehr ausreichen. Und den Feuerwehren bringt diese Regelung wenig, denn es gibt nur wenige Fahrzeuge, die zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen liegen, so dass der B-Führerschein ausreicht oder gleich die Klasse C gemacht werden muss, so z.B. bei meiner Heimat-FW, die aus 50 % Vans und PKW und 50 % LKW um die 12 Tonnen besteht, einschl. Drehleiter und TLF, insgesamt 9 Fahrzeuge.

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  15. Ich finde diese Regelung völlig in Ordnung und frage mich, warum man das bei Neueinführung der neuen Führerscheinklassen nicht bedacht hat. Früher mit dem Klasse 3 Führerschein hat man auf einem PKW Fahren gelernt und auch mit einem PKW die Prüfung abelegt. Man durfte bis zu 7,5t fahren und alles war gut. Die 7,5- Tonner sind mit die eichtigsten Fahrzeuge im ländlichen Raum der Rettungsdienste und der Feuerwehr! Wenn die Autos nicht gefahren werden dürfen… sollen wir etwa schieben?! Wäre blöd für alle beteiligten und würde albern aussehen wenn da ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen über eine Kreuzung fährt und geschoben wird.

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