Bund will 23,5 Mio. Euro zusätzlich im Zivilschutz investieren

(Bild: Markus Brändli)Berlin (DRK) – Der Deutsche Bundestag hat zusätzliche Mittel in Höhe von 23,5 Millionen Euro für einen besseren Zivilschutz in den Entwurf des Bundeshaushaltes für 2020 eingestellt. Weitere Mittel sind als Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre vorgesehen, teilte das DRK am Donnerstag (28.11.2019) mit.

Deutschland müsse sich darauf einstellen, dass es im Zuge des sicherheits- und gesellschaftspolitischen Umfeldes in Europa künftig verstärkt zu kritischen Situationen im Bevölkerungs- und Zivilschutz kommen könne, wie zum Beispiel mit Cyberangriffen auf Krankenhäuser sowie auf die Strom- und Wasserversorgung, erklärte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

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Das Projekt „Nationales Krisenmanagement – Labor 5000“ sieht in Notlagen eine erste ärztliche Versorgung, Unterkunftszelte, mobile Küchen sowie weitere logistische Mittel für die weitgehend autarke Betreuung von 5.000 Menschen innerhalb weniger Tage vor. Familien, ältere und kranke Menschen sowie Kinder würden im Rahmen des Konzepts besonders berücksichtigt, sagte Hasselfeldt. Es sei zugleich ein sichtbares Zeichen der weiteren Operationalisierung der Konzeption Zivile Verteidigung der Bundesregierung. Die Kapazitäten seien auf die für Katastrophenfälle zuständigen und vorhandenen Einrichtungen der Länder, Landkreise und kreisfreien Städte abgestimmt. Daher habe im vergangenen Jahr auch die Innenministerkonferenz geschlossen der Initiative des DRK zugestimmt.

Das Projekt geht auf ein Konzept zum nationalen Krisenmanagement zurück, das unter Federführung des DRK gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Maltester Hilfsdienst entstanden ist.

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  1. Ein solch erster Schritt war längst überfällig, wenn das ehrenamtliche Engagement von staatlicher Seite (hier Bundesebene) nicht nur mit schönen Worten gefördert werden soll. Und zwar unabhängig von weiteren parallelen Aktivitäten und Engagement z.B. auf dem sonstigen Betätigungsfeld des Zivil- und Katastrophenschutz. Es liegt genug Arbeit “vor der Tür”, sowie weitere zeitnah zu etablierende Strukturgrundlagen, welche mit belastbar vorgehaltenen Ressourcen grundlegend unter einem vereinheitlichten Konzept (vgl. überregionales / zum Teil bundeslandübergreifendes DRK-Hilfszugkonzept vor 2004) dauerhaft zu fördern wäre. Die somit gleichzeitig zu erwartende Einbindung von weiterem komplexen Hilfeleitungspotential entlastet naturgemäß die Kräfte in anderen KatS-Fachdiensten sowohl personell aber auch unter Einbeziehung spezifischem Know-How vor ganz anderem Hintergründen.
    Gerade das organisierte Ehrenamt hat 2015 eindrucksvoll unter Beweis gestellt, was es bedeutet, zig-tausende Menschen an vielen Orten in Deutschland über Wochen und Monate durchgängig zu betreuen und nicht nur medizinisch Erstzuversorgen. Unser Gemeinwesen war bisher auf eine solche “flächendeckende” und mengenmäßige Herausforderung weder organisatorisch oder materiell “vorbereitet”, und somit wurden machbare Grenzen vielfach “überschritten”. Hauptamtliche Ablösung gab es oft erst dann, wenn der Spagat zwischen zivilem Beruf und ehrenamtlichem Engagement (nach vorher zeitfressend absolvierten Fachausbildungen) nicht mehr zu verantworten war. Freie Kräfte bzw. zusätzlich fallweise helfende Hände sind weiterhin gerne willkommen, aber ohne Kerntruppen sowie unmittelbar abrufbares und eigenverantwortlich zu transportierendes Material (Logistik) wird sanitätsdienstliche und/oder betreuungsrelevant nachhaltige Hilfe kaum umsetzbar sein. Unsere medizinisch oder pflegedienstlich stationären Einrichtungen sind für derartige Krisenszenarien nicht vorbereitet.
    Es hat sich damals gezeigt, das rechtzeitig aufgebaute, d.h. belastbar vorgehaltene Strukturen, hier notgedrungen mit Rückgriff auf Material (Betten, Zelte!) innerhalb der weltweiten Rotkreuz-Familie, bei der Bewältigung inländischer Herausforderungen hilft. Allerdings gehört es zu einer national vorausschauenden Daseinsvorsorge, das der eigenen Bevölkerung nicht nur bei Evakuierungsnotwendigkeiten im größeren Stil (ganze Stadtteile bis zu Reg-Bezirke über Wochen /Monate?) ein angemessen vorgehaltenes Hilfspotential (laut EU mindestens 2% der Gesamtbevölkerung) gegenüber gestellt wird.

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