Blaulicht für Sanitäter-Privatfahrzeuge

Wien (rd.de) – Der Verkehrsausschuss des österreichischen Nationalrats hat in einer seiner nächsten Sitzungen über den Antrag zu entscheiden, Sanitäter die als First-Responder mit ihrem Privatwagen zum Einsatzort fahren, die Nutzung eines Blaulichts zu erlauben.

Dem Entschließungsantrag ist zu entnehmen, dass First-Responder von den entsprechenden Gesetzen generell nicht voll erfasst werden. So rücken selbst Dienstfahrzeuge der Hilfsorganisationen nur durch Ausnahmegenehmigungen mit Blaulicht zu First-Responder-Einsätzen aus. In der Mehrheit, so argumentiert der Abgeordnete Harald Vilimsky und mitzeichnende Kollegen, benutzen First-Responder jedoch meist ihre Privatfahrzeuge.

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Wenn der Blaulichteinsatz einem berechtigten öffentlichen Interesse diene, kann der Gesetzgeber Personenkreise bestimmen die ein Blaulicht am PKW führen dürfen. Diesen Voraussetzung sehen die Abgeordneten bei First-Respondern als erfüllt an. Sie fordern daher, der Nationalrat solle das Verkehrsministerium auffordern dafür Sorge zu tragen, dass First Responder im Einsatzfall auch bei Privatfahrzeugen Blaulicht nutzen dürfen.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Meiner Meinung nach sehr sinnvoll, wichtig ist jedoch, dass die Blaulichanlage schnell erkennbar durch PKW-Fahrer ist, z.B. durch den Einsatz von LED-Technik.

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  2. fahren in Österreich die FRs mit ihrem Privatwagen zum Einsatz? Werden dann, wie bei der FFW, eine Gruppe an Personen alarmiert und die rasen dann zum Einsatzort? Finde dann das deutsche System, mit FR-Fahrzeug und fester Besatzung besser.

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  3. @ der Münchner:
    Auch in Deutschland gibt es jede Menge HvO und First Responder Gruppen die mit Privatfahrzeugen zu Einsätzen fahren.

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  4. @Guy ehrlich? O.k., wußte ich nicht. Liegt wohl daran, dass wir hier mit Fahrzeugen gesegnet sind. Nur gibt es in D mit Privat PKW Probleme bei Geschwindigkeitsüberschreitungen etc. Außer die HvOs sind Angehörige einer FW (§ 35 StVO). Da ist die Anschaffung eines FR Fahrzeugs mit Sondersignal die rechtlich sauberere Lösung für die Helfer!

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  5. @der Münchner:
    Die Anschaffung eines FR oder HvO Fahrzeuges ist nötig, wenn du mit Blautlicht zum Unfallort fahren willst. In Deutschland dürfen nur FR oder HvO aus Bayern mit Blaulicht auf dem Privat-PKW fahren, dies Begründed Bayern, mit der oftmals weit weg gelegenen nächsten Rettungsleitstelle (hier, wo ich wohne brauche ich zu meiner nächsten ca. 40 min)

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  6. @Ossi:
    ich habe mich scheinbar missverständlich ausgedrückt: Mit den Fahrzeugen meinte ich bei uns die FRPs. Bei uns hier (im LST Bereich) bestehen die FRP immer aus zwei Personen, die entweder von einem festen Standort ausrücken oder aber jeder hat sein eigenes Dienstauto, mit dem er während des Dienstes frei im Einsatzbereich unterwegs ist. Fahrzeuge sind zwar teuerer als Blaulichtdachaufsetzer, aber dies sollte es notwendigerweise sein (aus Hygienegründen u.a.). Denn, Einsatzklamotten und Ausrüstung, die möglicherweise kontaminiert sind, haben in einem PrivatPKW nichts zu suchen! Auch kann ich das Einsatzmaterial in einem Dienstfahrzeug vernüntig verlasten. Zusätzliches Material (Warneinrichtungen für VUs, Feuerlöscher o.ä.) kann auch besser mitgeführt werden.
    Übrigens sind alle Fahrzeuge bei uns durch Spenden finanziert.

    Grüße aus Obb.

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  7. Bei uns in Salzburg in meiner Dienststelle (möchte ich nicht nennen) ist es so, dass es in fast jedem Ort 1 oder 2 FR gibt. Die werden über die Lst alarmiert. Wenn sie zu Hause sind, melden sie sich und einer davon fährt dann privat zum Einsatz. Unmöglich hier eine fixe Mannschaft mit Fahrzeug zu binden und zu besetzen… FR sind immer freiwillige Mitarbeiter die halt in den Orten wohnen.. da bräuchten wir ja für jeden Ort ein Fahrzeug…. sprich 4-6 nach max. 20-25 minuten in den letzten ecken ist dann der rtw meistens vor ort.

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