Baden-Württemberg: DRK stellt Forderungskatalog für den Rettungsdienst auf

Stuttgart (DRK) – Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Baden-Württemberg positioniert sich zum Rettungsdienst der Zukunft. Im Rahmen eines Pressetermins am Dienstag (08.05.2018) in Stuttgart erläuterten die beiden DRK-Landesverbände ihre Kernpunkte für eine künftige Sicherstellung des Systems.

„Der Rettungsdienst kann nicht losgelöst vom Wandel in der Gesellschaft und in der Gesundheitslandschaft funktionieren“, so Dr. Lorenz Menz, Präsident des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg bei dem Termin in Stuttgart. Er betonte das Selbstverständnis des DRK als eine Hilfsorganisation, die im Sinne der Patienten für einen innovativen Rettungsdienst eintrete. Das sich verändernde Gesundheitswesen und neue Ansprüche stellen den Rettungsdienst als Ganzes und damit auch das DRK vor Herausforderungen.

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„Bei der Personalgewinnung ist die Durststrecke noch nicht überwunden, bei der Infrastruktur gibt es durchaus Nachholbedarf – der Rettungsdienst insgesamt hat seine Hausaufgaben zu machen“, so Birgit Wiloth-Sacherer, Landesgeschäftsführerin des Badischen Roten Kreuzes. Dazu zählen ihrer Meinung nach Fragen der Transparenz sowie der optimalen Verzahnung zwischen dem Rettungsdienst als Teil des Gesundheitswesens einerseits und als Element des Bevölkerungsschutzes andererseits.

11-Punkte-Plan für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg

An der Fortentwicklung des Rettungsdienstes hat das Deutsche Rote Kreuz seit jeher mitgearbeitet; mit eigenen Projekten und Investitionen, mit Anregungen und als Ideengeber. Mit Blick in die Zukunft vertritt das DRK in Baden-Württemberg folgende Positionen und erhebt einige Forderungen:

• Weiterentwicklung der Leitstellen in Baden-Württemberg als notfallmedizinischer Partner, mit strukturierter Notrufabfrage, Disposition des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes, Defibrillatoren-Katalogisierung und ärztlicher Anwesenheit in der Leitstelle sowie der Prüfung einer zusätzlichen medizinischen Notrufnummer
• Landesweiter online-gestützter Bettennachweis der Kliniken für einen schnelleren Transport in die nächste geeignete Klinik
• Kostendeckende Finanzierung des Krankentransports – auch zur Entlastung der Notfallrettung
• Beibehaltung der organisatorischen Einheit von Notfallrettung und Krankentransport
• Bessere Rahmenbedingungen in der Ausbildung, um Lehrkräfte zu gewinnen, um mehr Rettungskräften den Zugang zur Prüfung für Notfallsanitäter zu ermöglichen und um mehr Rettungskräfte aus den Reihen der BFD/FSJ-Teilnehmer zu gewinnen sowie attraktivere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter im Rettungsdienst (unter anderem reduzierte wöchentliche Arbeitszeit und ein früheres Renteneintrittsalter)
• Landesweit einheitliche Kompetenzen für die Notfallsanitäter sowie die Überarbeitung des notärztlichen Einsatzindikationskataloges
• Beibehaltung des Zugangs von Ehrenamtlichen zum Rettungsdienst
• Einbindung des Rettungsdienstes in die Krankenhausplanung des Landes
• Einrichtung eines Systems zur Meldung von kritischen Vorkommnissen (CIRS)
• Mehr Transparenz durch öffentliche Bereichspläne, Ergebnisse von Gremiensitzungen und Analysen der SQR-BW
• Gesicherte Finanzierung bei der Ausbildung und der Infrastruktur (Rettungswachen und Leitstellen)

„Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf eine qualifizierte notfallmedizinische Hilfe auf dem Stand des medizinischen Wissens und der Technik. Wir betrachten die Notfallversorgung nicht isoliert, sondern sehen den Rettungsdienst samt Leitstelle, die Ersthelfer, den ärztlichen Notfalldienst und die Hilfe bei Großschadenslagen als Elemente eines integrierten Konzeptes der medizinischen Versorgung der Bevölkerung“, sagt Dr. Lorenz Menz.

(09.05.2018; Symbolfoto: Markus Brändli)

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Dieses 11-Punkte-Papier der beiden baden-württembergischen Landesverbände gab es schon einmal vor rund zehn Jahren. Meines Wissens nach allerdings nur vom LV Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart.
    Was hat sich bis heute im selbstverwalteten baden-württembergischen Rettungsdienst geändert? Zum Guten? Fast nix! Zum Schlechten? … 😉

    Merke: Wenn man einen Sumpf trocken legen will, sollte man nicht unbedingt die Frösche um Rat fragen. Auch wenn sie am lautesten quaken! 😉 😉

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  2. “Position zur Zukunft”

    Was ist da bloß los?
    zu Punkt 3 leistungsfähiger und bedarfsgerechter Krankentransport

    Es gibt eine Wartezeit für einen KTP von 60 Minuten.Das DRK weiß, dass die Wartezeit trotzdem in vielen Rettungsdienstbereichen mehrere Stunden beträgt.—Das heißt doch dann:eindeutig KEIN leistungsfähiger und KEIN bedarfsgerechter KTP.

    Das DRK weiß, dass z.B. nachts Krankentransporte angefordert werden, aber nachts definitiv keine Fahrzeuge zur Verfügung stehen und man deshalb Rettungswagen zum Krankentransport missbraucht.—Das heißt doch dann: eindeutig wissentlich KEIN leistungsfähiger und KEIN bedarfsgerechter KTP.

    Fazit: Verstoß gegen das Rettungsdienstgesetz—Vorhaltung KTW, Missbrauch RTW =gesetzeswidrig.

    Welche Forderungen genau stellt jetzt das DRK–für die Zukunft? Dass endlich einmal die Staatsanwaltschaft ermittelt, wer am Schlimmsten gegen Gesetze verstößt?–Der Landesausschuss für den Rettungsdienst, dessen Vorgesetzter das Innenministerium stellt–oder die Bereichsausschüsse der Rettungsdienste vor Ort–dessen Vorsitzender das DRK stellt.

    “Das Innenministerium stellt in enger Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss für den Rettungsdienst einen Rettungsdienstplan auf und passt ihn der Entwicklung an. Der Rettungsdienstplan wird als Rahmenplan erstellt.Er legt die Grundzüge einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes fest….Der Vorsitzende muss Beschlüssen des Landesausschusses widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzeswidrig sind…..

    Wie oft will man sich denn noch im Kreis drehen?

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  3. @Jörn: “..Wenn man einen Sumpf trocken legen will, sollte man nicht unbedingt die Frösche um Rat fragen. Auch wenn sie am lautesten quaken!…”
    Der ist gut! 😉 den muss ich mir merken. Trifft den Nagel voll auf den Kopf. Aber das kann man ja mit einer Personalie in dieser Sache auf Landeseben untermauern…
    @Christiane: “…Welche Forderungen genau stellt jetzt das DRK–für die Zukunft?…” Das wissen die ja selber nicht. Wie Jörn schon sagte nur die Wiederholung von vor 10 Jahren ergänzt um ein paar Punkte die von den Berufsfeuerwehren und den Bürgerinitiativen Tübingen und Stuttgart ohnehin schon kommen. Mir scheint man hat da schnell sich positioniert damit man mal die Initiative hat und nicht nur seine Felle davon schwimmen sieht…

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  4. Schließe mich den Kommentaren bisher an ! Hinweis: siehe Bericht hier vor einigen Tagen zum Thema Einigung im Streit um Standortfrage der Leitstelle/n für Mannheim, Heidelberg und RNK: Hier wäre doch schon mal die erste Gelegenheit, die elf Punkte umzusetzen, oder ??

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  5. Ich wollte durch eine Petition erreichen, dass wir Bürger wenigstens selbst den Landrat (als Rechtsaufsicht) wählen dürfen.

    Petition aktuell ABGEWIESEN:
    Drucksache 16/3955
    Beschlußempfehlung und Berichte Petitionsausschuss
    Punkt 2 16/880 Wahlen IM

    Leider hat man mir noch nicht einmal mitgeteilt, wer die 11 bzw.6 Neinsager
    im Petitionsausschuss sind bzw. welche Partei/Parteien mehrheitlich die Wahl der Landräte in der bisherigen Form –zum eigenen Vorteil?-“konservieren” möchten.

    Ich zitiere dazu Frau Erler, zuständige Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung:”….Bürgerinnen und Bürger sollen freien Zugang zu Informationen von Ministerien und Behörden haben. Denn Transparenz schafft Vertrauen”.–Ich meine, das Wort Transparenz auch oben im Text gelesen zu haben…..

    @Uwe Storch:
    Ich habe Jahre lang für eine “neutrale” Rettungsleitstelle in Mannheim gekämpft–was werde ich(Rhein-Neckar-Kreis) bekommen?–Eine Leitstelle in Heidelberg oder Ladenburg, betrieben evtl. einzig und alleine vom DRK (ASB und Johanniter wollen ja angeblich nicht mehr)–Rechtsaufsicht wie bisher vom gerade für 8 Jahren neu gewählten Landrat, der gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender von 4 Kreiskliniken ist.Ob die Wartezeit der dortigen Patienten auf den Krankentransport auch bis zu 8 Stunden beträgt?—Transparenz und Vertrauen wird es nicht geben….ich beneide Mannheim….und hoffe, dass man ihnen keine weiteren Steine in den Weg räumt…der noch zuständige Landrat zischt ja kräftig gegen die Kritiker aus Mannheim..

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  6. Genannt sind viele Dinge die richtig sind. Wichtig ist das angefangen wird diese Maßnahmen umzusetzen. In diesem Zusammehang ist wichtig das die GKVen mitziehen und ausreichend Gelder für die Krankenbeförderung bereitstellen.

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  7. SWR–13.11.2018–“AOK Krankentransporte “light” in rechtlicher Grauzone”

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