ASB fordert mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

(Bild: Stefanie Loos/ASB)Köln (ots) – Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) fordert, für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter endlich eine klare rechtliche Absicherung durch die Erteilung heilkundlicher Befugnisse in Notfallsituationen zu schaffen. Rettungskräfte leisteten bei ihren täglichen Einsätzen für Menschenleben einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Dabei setzten sie sich fortwährend großen Risiken aus und begäben sich bei der Versorgung von Patienten auch noch in eine rechtliche Grauzone, heißt es in einer Mitteilung des ASB von Mittwoch (09.12.2020).

„Diese Grauzone muss durch eine klare Gesetzeslage aufgehoben werden“, fordert der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. Leider werde dies durch einen neuen Gesetzesentwurf zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG), der derzeit dem Deutschen Bundestag vorliege, nicht erreicht. „Es ist eher so, dass durch den Entwurf weitere rechtliche Unsicherheiten im Einsatz geschaffen werden“, bemängelt Fleckenstein.

Anzeige

In Deutschland dürfen heilkundliche Maßnahmen grundsätzlich nur von Ärzten durchgeführt werden. Bei Rettungsdiensteinsätzen ist nicht immer ein Notarzt anwesend, deswegen müssen sich Rettungsdienstmitarbeiter rückversichern, wenn sie zum Beispiel invasive Maßnahmen durchführen müssen – alles andere stellt den Tatbestand einer Straftat dar.

„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter verfügen aufgrund ihrer fundierten Ausbildung sehr wohl über die nötigen Kompetenzen, um ohne Zeitverzug durch Abklärung mit einem Arzt selbst Schmerzen und Atemnot lindern oder schwerwiegende Folgeschäden verhindern zu können“, erklärt der ASB-Bundesvorsitzende. Der Gesetzgeber müsse das endlich anerkennen und den Einsatzkräften diese Befugnisse erteilen, damit sie ohne Verzug Patienten das Leben retten könnten.

„Schluss mit dem Misstrauen. Ich wünsche mir vom Gesetzgeber mehr Mut und Verständnis, den Notfallsanitätern endlich die Kompetenzen zuzugestehen, die sie verdienen. Wir fordern nichts Undenkbares, sondern die rechtliche Normierung eines tagtäglichen Vorgangs, nämlich der Lebensrettung im Einsatz“, resümiert Knut Fleckenstein.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ärztlich rückversichern müssen sie sich nach der aktuellen Gesetzeslage bei lebensbedrohlichen Situationen nicht! Das sieht die von der Regierung beabsichtigte Gesetzesänderung aber nun vor. Wozu NotSans heute aber rechtlich aufgefordert werden, ist die Situation des rechtfertigenden Notstandes, in dem sie in solchen Situationen ja heilkundlich handeln, möglichst schnell zu beenden, z.B. durch die Nachforderung eines Notarztes

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar zu Johannes Löcker

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert