Sachsen will Katastrophenschutz und Rettungsdienste modernisieren

(Bild: Feuerwehr Mülheim an der Ruhr)Dresden (mdr) – Die sächsische Regierung passt das Gesetz über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Freistaates neuen Herausforderungen an. Das geänderte Gesetz werde “das modernste Gesetz in Deutschland”, sagte der sächsische Innenminister Armin Schuster am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden. Der Landtag muss dem Gesetz noch zustimmen.

Für die Novellierung seien “eine Menge Krisen” ausgewertet worden, so Schuster. Als wichtige Änderungen nannte der Innenminister die Beschränkung des Wettbewerbs im Rettungsdienst oder die Gleichstellung von Helfern. Außerdem gebe es erstmals eine Regelung über die Zusammenarbeit zum Schutz kritischer Infrastruktur. Danach müssen Kommunen und Landkreise Rettungsdienstleistungen künftig nur europaweit ausschreiben, wenn gewerbliche Anbieter unter den Bewerbern sind.  Das verringert laut Schuster den Kostendruck im Rettungsdienst, verbessert die Qualität der Leistungen und die Arbeitsbedingungen. Außerdem wolle man eine einheitliche Regelung zu Freistellung, nötigen ärztlichen Untersuchungen und Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber schaffen, auch für Helfer und Ehrenamt.

Anzeige

Angesichts der Entwicklung in den letzten Jahren “und vor allem Monaten” sei es geboten, dass Behörden auf einen Ausfall kritischer Infrastruktur und deren Auswirkungen vorbereitet seien. Es sollen einheitliche Kriterien zum Schutz kritischer Infrastruktur erarbeitet werden, um die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.

Mit Telemedizin gegen Notarztmangel

Der Entwurf enthält auch eine Experimentierklausel für den Rettungsdienst. Der Rettungswagen soll als “Intensivstation auf Rädern” nur für entsprechende Fälle genutzt werden, sagte Schuster. Für Anderes werden modellhaft alternative Konzepte ausprobiert, auch vor dem Hintergrund, dass es immer weniger Notärzte und Rettungdienstmitarbeiter gibt. Telemedizin könne helfen, bei einem Notruf schon fachlich in der Leitstelle zu beraten, ob der Rettungswagen überhaupt erforderlich ist.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann, forderte Mitarbeiter von Rettungsdiensten und Katastrophenschutz auf, sich an den Anhörungen zum neuen Gesetz zu beteiligen. “Die Expertise der vielen Organisationen, die im Brandschutz, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz tätig sind, ist essenziell für das weitere Gesetzgebungsverfahren.” Man wolle ein Gesetz zu verabschieden, das Grundlage für einen zukunftsfähigen Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sei.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Wie kennt man vor der Ausschreibung die Bewerber?

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert