Mann behindert Landung von Rettungshubschrauber

Remagen (rd_de) – Ein Mann hat am Sonntag (06.08.2017) in Remagen (Landkreis Ahrweiler) einen Rettungseinsatz gefilmt und dabei die Landung des Rettungshubschraubers „Christoph 23“ behindert.

Rettungsdienst und Feuerwehr versorgten gegen 13:20 Uhr einen Hilfsbedürftigen am Rheinufer. Da der Patient eine notärztliche Versorgung benötigte, forderten die Kräfte einen Rettungshubschrauber nach.

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Als „Christoph 23“ an der Einsatzstelle eintraf, filmte ein Schaulustiger das Geschehen. Einsatzkräfte der Feuerwehr waren mit der Sicherung des Landeplatzes beschäftigt. Sie forderten den Mann auf, sich von dort zu entfernen. Doch der Gaffer zeigte sich unbeeindruckt und machte weitere Aufnahmen.

Erst nach längerer Diskussion räumte er das Feld und der Hubschrauber konnte landen. Danach entfernte sich der Unbekannte. Wenige Minuten später traf die Polizei ein, konnte den Mann jedoch nicht mehr ausfindig machen. Die Fahndung läuft.

(07.08.2017; Symbolfoto: obs/ADAC SE/Uwe Rattay)

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Kommentar zu diesem Artikel

  1. Behinderung der Hubschrauberlandung
    – Vorläufige Festnahme –

    Gemäß § 127/1 StGB wären die Feuerwehrkräfte ohne wenn und aber berechtigt gewesen, den Gaffer (u.Hobbyfilmer) vorläufig festzunehmen und ihn der angeforderten Polizei zu üergeben. Der Gaffer beging eine Straftat und darf durch “jedermann” festgenommen und so lange festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft. Hierbei darf auch körperliche Gewalt gegen diese Person eingesetzt werden, wenn sie sich bei der Festnahme wehrt. Während einer solchen Maßnahme ist immer der gebotene Eigenschutz zu beachten.

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