Urteil: Rettungsdienst im Kreis Segeberg falsch gekündigt

Schleswig (rd_de) – Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am Dienstag (14.11.2017) entschieden, dass den Rettungsdienst-Anbietern im Kreis Segeberg nicht korrekt gekündigt worden ist. Damit verzögere sich laut „Kieler Nachrichten“ die Neuvergabe des Rettungsdienstes an die Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) mindestens bis 2020.

Laut Gericht habe der Kreis Segeberg bei der Kündigung des Rettungsdienstes versäumt, der Stadt Norderstedt zu kündigen. Diese betreibt die Leitstelle. Der Kreis kündigte Ende 2016 lediglich den Rettungsdienst-Anbietern „Deutsches Rotes Kreuz“ (DRK) und „Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe“ (KBA). 2019 sollte der Rettungsdienst an die RKiSH vergeben werden.

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Daraufhin war die KBA vor Gericht gezogen (wir berichteten). Wie die „Kieler Nachrichten“ berichteten, machte das Gericht mit seinem Urteil allerdings auch klar, dass es in der Vergabe an die RKiSH keine Probleme sehe.

(15.11.2017; Symbolfoto: fotolia/Sebastian Duda)

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