THW-Gesetz auf dem Weg

Berlin (pressrelations) – Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf für ein neues THW-Gesetz wird das THW mehr Rechtssicherheit erhalten und das veraltete Helferrechtsgesetz auf den aktuellen Stand gebracht.

Die Regierungskoalition ist der Meinung, dieses Gesetz stärkt sowohl das Technische Hilfswerk als wichtige Säule im Sicherheitssystem der Bundesrepublik, als auch das Ehrenamt. Denn die Basis des THW besteht aus rund 80.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Darum wird in dem Gesetzentwurf die Mitwirkung der Ehrenamtlichen im THW noch einmal deutlich herausgestellt.

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Der Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung der Befugnisse vor. So dürften THW-Kräfte künftig beispielsweise für die Durchführung eines Einsatzes auch ein nicht vom Schadensereignis betroffenes Grundstück betreten oder die Absperrung eines Unglücksortes gegenüber Schaulustigen vornehmen. Diese Befugnisse gelten bereits aufgrund landesrechtlicher Regelungen für die Feuerwehren und die anderen Hilfsorganisationen. Für die Bundesanstalt THW galt dies aber bisher nicht.

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