Telenotarzt und Gemeindenotfallsanitäter für Sachsen-Anhalt

(Bild: (Symbol) Lars Schmitz-Eggen)Magdeburg (SK ST) – Sachsen-Anhalt hat die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, um im Rettungsdienst neue Versorgungskonzepte einführen zu können. Konkret nannte die Staatskanzlei des Bundeslandes am Dienstag (26.10.2021) die Telenotfallmedizin, Ersthelfersysteme und den Gemeindenotfallsanitäter.

Die Entwicklungen im Rettungsdienst erfolgten rasant. Es müssten daher rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, um neue Versorgungskonzepte zu erproben, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Dies solle in Sachsen-Anhalt durch die Einführung einer Experimentierklausel in das Rettungsdienstgesetz des Landes erfolgen.

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Die Experimentierklausel gestattet dem Ministerium für Inneres und Sport im Benehmen mit dem Landesbeirat Rettungswesen, zeitlich befristete Ausnahmen von den Bestimmungen des Rettungsdienstgesetzes zuzulassen. Sie gibt insoweit ein Startsignal für die Erprobung neuer Digitalisierungsprojekte im Land.

Insbesondere auf dem Gebiet der Telemedizin könnten dadurch neue Potentiale erschlossen werden. Ein Telenotarzt bzw. eine Telenotärztin gewährleistet die jederzeitige Bereitstellung notärztlichen Know-hows am Notfallort, ohne physisch anwesend zu sein. Zudem gebe es IT-Systeme, die in der Lage seien, unter anderem Vitaldaten des Notfallpatienten an das anzusteuernde Krankenhaus zu übermitteln. So könnte die medizinische Versorgung im Krankenhaus beschleunigt und besser vorbereitet werden. Auch Konzepte für sogenannte Ersthelfersysteme und Gemeindenotfallsanitäter könnten die Effizienz der medizinischen Versorgung im Rettungsdienst erhöhen, teilte die Staatskanzlei mit.

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