Stärkung des Bevölkerungsschutzes in Baden-Württemberg

(Bild: Olga v. Plate/Bergwacht Schwarzwald)Schluchsee (BW) – Das Innenministerium Baden-Württembergs hat ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das die Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz stärken soll.

Das Landeskatastrophenschutzgesetz wird um den Bereich „außergewöhnlicher Einsatzlagen“ ergänzt. Damit soll der Einsatz der ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes auch außerhalb von Katastrophen ermöglicht werden. Dies greife eine langjährige Forderung der Bergwacht auf, teilte die Bergwacht Schwarzwald mit.

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Helferinnen und Helfer werden künftig ein Recht auf Freistellung am Arbeitsplatz sowie die Pflicht zur Einsatzteilnahme erhalten. Auch die Übernahme der entstehenden Verdienstausfälle durch das Land wird damit geregelt. Die Gesetzesänderung bildet zudem die Grundlage für eine Beteiligung des Landes an den Kosten für Ausbildung, Fortbildung und Ausstattung mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung. Damit werde auch eine ganz direkte Unterstützung für unsere Bergretterinnen und Bergretter erreicht, so die Organisation.

Darüber hinaus wurde ein Corona-Hilfsprogramm beschlossen, das Hilfen für Vereine im Geschäftsbereich des Innenministeriums in Höhe von zehn Millionen Euro vorsieht. Eine erste, sechs Millionen Euro umfassende Tranche wurde am 11. September 2020 im Rahmen einer feierlichen Übergabe am Schluchsee an die Organisationen übergeben. Die Bergwacht Schwarzwald hat dabei einen Bescheid in Höhe von 285.000 Euro erhalten.

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