Sekundär-Notarzt im Saarland

Saarbrücken (RZV) – Die Verlegung von Notfallpatienten, deren Verletzungs- oder Erkrankungsbild während des Transportes eine ärztliche Betreuung und Behandlung erfordern, stellt den Rettungsdienst gerade in den Nachtstunden oft vor erhebliche organisatorische Probleme. So mussten in der Vergangenheit meist die eigentlich für Notfälle zuständigen Notärzte den Transport – teilweise über lange Fahrtstrecken – begleiten.
Die arztbegleitete Verlegung von Notfallpatienten, die nach ambulanter Diagnostik in einem vom Rettungsdienst zunächst angefahrenen Zielkrankenhaus in ein weiteres Klinikum mit speziellen Versorgungseinrichtungen erfolgen muss, ist derzeit gesetzlich nicht eindeutig geregelt.
Einerseits verweisen die Kliniken gerade bei Patienten, die nicht stationär aufgenommen sind, auf die Zuständigkeit des im Rettungsdienst eingesetzten Notarztes. Andererseits entsteht bei der Einsatzübernahme durch den regionalen Notarzt ein rettungsdienstliches Versorgungsdefizit, wenn das anzufahrende Zielkrankenhaus außerhalb des jeweiligen Versorgungsbereiches des eingesetzten Notarztes liegt.

In Zusammenarbeit zwischen dem Rettungszweckverband Saar und der SHG-Klinik Völklingen wird nun seit Juni 2008 ein zusätzlicher Notarzt vorgehalten, der, ohne ein definiertes Versorgungsgebiet zu verlassen, landesweit ausschließlich für diese Verlegungsfahrten angefordert werden kann.

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Der zusätzliche Notarztdienst steht werktags von 16:30 Uhr bis 7:30 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 7:30 Uhr bis 7:30 Uhr zur Verfügung und soll die Dienstleistungspalette des auf Intensiv-Verlegungen spezialisierten Intensiv-Transport-Mobils sinnvoll ergänzen. Die ärztliche Besetzung wird dabei durch die SHG-Klinik in Völklingen sichergestellt. Zu seiner Ausrüstung gehört ein Noteinsatzfahrzeug mit Notfallrucksack, Defibrillator und EKG-Gerät sowie Funkgerät und Mobiltelefon.
Im Einsatzfall erfolgt nach der Alarmierung durch die Rettungsleitstelle Saarland zunächst eine fernmündliche Abstimmung zwischen dem anfordernden Arzt und dem Notarzt. Hierbei wird insbesondere die Dringlichkeit des Einsatzes und die nächstgeeignete Zielklinik einvernehmlich festgelegt.

Nach der Bestätigung des Einsatzes kann der Arzt innerhalb eines Zeitfensters von längstens 30 Minuten an der Klinik sein. Die Verlegung selbst wird anschließend mit einem örtlichen Rettungswagen durchgeführt und vom Arzt begleitet.

Die Verlegungsfahrten sind insbesondere bei folgenden Krankheitsbildern erforderlich und daher während der Pilotphase auch auf diese beschränkt:
• Akuter Myokardinfarkt/ instabile Angina pectoris
• Intracerebrale Blutung– Verlegung zur neurochirurgischen Versorgung
• Andere Indikationen, bei denen eine Anschlussversorgung aus vitaler Indikation innerhalb von 60 Minuten erforderlich ist

Die Investitionskosten und Betriebskosten des Dienstes werden während der Pilotphase über den RZV Haushalt getragen.

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