Risiken und Grenzen der Nicht-Invasiven Beatmung (NIV)

Bremen (rd_de) – Die Nicht-Invasive Beatmung (NIV) stellt heute ein etabliertes Verfahren zur Beatmung im Rettungsdienst dar. Indikationen sind hauptsächlich das kardiale Lungenödem sowie bronchospastische Zustände. Dem Patienten bleibt dank NIV nicht nur der Tubus erspart. Im optimalen Fall können auch die erforderlichen Medikamente niedriger dosiert werden.

Die Gabe von Benzodiazepinen wie Midazolam ist beim Einsatz der Nicht-Invasiven Beatmung allerdings kritisch zu betrachten. Diese Wirkstoffgruppe lässt die Rachenmuskulatur erschlaffen und produziert damit ein mechanisches Atemwegsproblem.

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Kontraindikationen für eine NIV-Behandlung sind:

• eine fehlende Spontanatmung,
• Verlust der Schutzreflexe durch tiefe Bewusstlosigkeit,
• vermutete Schädelfrakturen sowie
• mechanische Verlegungen der Atemwege durch Fremdkörper.

Eine massive Agitation dürfte die Nicht-Invasiven Beatmung in den meisten Fällen ebenfalls unmöglich machen. Bei einer hämodynamischen Instabilität sind Nutzen und Risiko abzuwägen. Zu beachten ist ferner eine potentielle Aspirationsgefahr, gerade beim erschöpften Patienten. Das „Schlucken“ der Luft im Sinne einer Aerophagie kann zum Erbrechen führen.

Die Nicht-Invasive Beatmung kann nur mit einem NIV-geeigneten Beatmungsgerät erfolgen. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine NIV-Beatmung relativ hohe Sauerstoffmengen erfordert. Je nach Gerätetyp kann ein Flow von 15 l/min erforderlich sein. Vor allem für einen Transport außerhalb des Fahrzeugs (Klinik) ist deshalb unbedingt eine ausreichende Sauerstoffreserve einzuplanen.

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(Text: Stefan Friedberg, dipl. Rettungssanitäter HF und Dozent im Rettungsdienst; Symbolfoto: Markus Brändli; 23.05.2018) [4858]

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