Rettungswissenschaften unter neuem Namen

(Bild: Kevin Kandlbinder/unsplash.com)Aachen (DGRe) – Die Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft im Rettungsdienst (GzFWR) hat ihren Namen geändert. Ab sofort firmiert die Initiative als Verein unter der Bezeichnung „Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften e.V.“.

Die GzFWR wurde 2019 gegründet, um Forschungsaktivitäten innerhalb der Rettungswissenschaften und deren Bezugswissenschaften zu entwickeln und zu vergrößern. Nach zwei Jahren habe die Mitgliederversammlung der Gesellschaft am 6. April 2021 eine Namensänderung beschlossen, teilte sie am Dienstag (22.06.2021) mit. Durch die Umbenennung wird aus der GzFWR die „Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften e. V.“ (DGRe). Mittlerweile wurde der neue Name in das Vereinsregister eingetragen, sodass die Änderung in diesen Tagen offiziell vollzogen wird.

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„Zum einen wollten wir unsere aktivere Rolle in der rettungsdienstlichen Wissenschaft betonen, denn diese geht mittlerweile über eine reine Förderung hinaus. Zum anderen wollten wir pragmatisch einen eingängigeren und griffigeren Namen für unsere Organisation, und mit dem neuen Namen der Fachgesellschaft denken wir, dass wir beide Ziele erreichen konnten“, so Thomas Hofmann, 1. Vorsitzender der DGRe.

Die Rettungswissenschaft sei als berufswissenschaftlicher Arm der Tätigkeit von Notfallsanitätern und -sanitäterinnen zu verstehen, so die DGRe. Im englischsprachigen Raum ist sie unter der Bezeichnung „Paramedicine“ oder „Paramedic Science“ bekannt. Wie die DGRe in ihrer Mitteilung erläutert, ist Rettungswissenschaft eine Symbiose aus Notfallmedizin, Gesundheitswissenschaften und öffentlicher Sicherheit. Darüber hinaus beschäftigt sie sich mit Themen der angrenzenden Bezugswissenschaften wie beispielsweise Medizin, Psychologie, Medizintechnik, Erwachsenenbildung, Kommunikation, Management und Versorgungsforschung.

Auch unter neuem Namen sollen sich die Strukturen und Aktivitäten der Gesellschaft nicht ändern. Aktuell organisiere die DGRe verschiedene Veranstaltungen. Auch im kommenden Jahr solle beispielsweise wieder ein wissenschaftlicher Fachkongress stattfinden. Bereits im September 2021 gebe es eine virtuelle Paneldiskussion über die aktuellen Entwicklungen des Paragrafen 2a des Notfallsanitätergesetzes.

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