Psychosoziale Notfallversorgung soll Bundesaufgabe werden

(Bild: YAKOBCHUK VIACHESLAV/Shutterstock)Berlin (pm) – Mit der Verabschiedung des überfraktionellen Antrages „Suizidprävention stärken“ soll erstmals Psychosoziale Notfallversorgung als Bundesaufgabe im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe (ZSKG) verankert werden. Ziel ist es, einheitliche Konzepte bundesweit insbesondere im Zivilschutzfall für die psychische Versorgung von Einsatzkräften und der Bevölkerung sicherzustellen.

„Für Einsatzkräfte wie Feuerwehrleute besteht ein deutlich erhöhtes Risiko an Posttraumatischen Belastungsstörungen zu erkranken. Diese Gefahr existiert auch für Betroffene von Katastrophen oder Unglücken“, erklärt Leon Eckert, Bundestagsabgeordneter für Bündnis 90/Die Grünen und Berichterstatter für Bevölkerungsschutz. „Der Einsatz von Teams der Psychosozialen Notfallversorgung kann Betroffenen in Extremsituationen für erste psychische Stabilisierung dienen und den Weg für eine weitere Behandlung ebnen.“

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Der Bundestag will diese Versorgung jetzt strukturell gewährleisten. „Dafür habe ich mich in der Verhandlung des Antrags für Suizidprävention stark gemacht“, so Eckert. „Denn die Gesundheit von Einsatzkräften liegt mir persönlich am Herzen. Dass auch die Union den Antrag mitträgt, ist ein Zeichen für einen breiten Konsens für die Präventionsarbeit in der Bundesrepublik. „

Mit einer Aufnahme in das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz bestehe die Chance, eine bundeseinheitliche konzeptionelle Basis für Psychosoziale Notfallversorgung zu schaffen. Auf diese Weise könne die Qualität der psychischen Versorgung flächendeckend verbessert werden.

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