Permissive Hypotension bei nicht komprimierbaren Blutungen

Bremen (rd_de) – So genannte Höhlenblutungen sind schwer bzw. präklinisch meist nicht zu kontrollieren. Zudem sind neben den penetrierenden Verletzungen stumpfe Traumata aufgrund der primär nicht sichtbaren Blutung heimtückisch. Explosionsverletzungen können sowohl penetrierende als auch stumpfe Verletzungen verursachen.

Außer bei der Beckenfraktur mit der Beckenschlinge als Therapieoption ist eine effektive Blutstillung mit den vor Ort gegebenen Mitteln schwierig. Um keine weitere Blutung zu fördern und eine infusionsbedingte Verdünnung von Gerinnungsfaktoren und Thrombozyten zu vermeiden, ist hier die permissive Hypotension indiziert. Sie ist ebenso bei nicht stillbaren bzw. nicht komprimierbaren Blutungen am Körperstamm indiziert.

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Bei der permissiven Hypotension wird bewusst zugelassen, dass der systolische Blutdruck abfällt, um ein Verbluten zu verhindern und gleichzeitig die Perfusion der Organe aufrecht zu erhalten. Ziel ist es, die Blutung zu stillen und nicht über eine Erhöhung des Blutdrucks die Blutung zu verschlimmern. Die Lagerung des Patienten im Schock bei Höhlenblutungen erfolgt flach, keine Schocklagerung!

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(Text: Dr. Ingo Blank, Chirurg und Notarzt; Symbolfoto: Markus Brändli; 26.09.2018) [6021]

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