Niedersachsen: Katastrophenschutz-Gesetz wird geändert

AKW GrohndeHannover (rd_de) – Der Landtag Niedersachsens hat am Mittwoch (20.09.2017) eine Änderung des Katastrophenschutz-Gesetzes beschlossen. Die Änderungen betreffen unter anderem die Umsetzung von EU-Richtlinien zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Außerdem werden die Zuständigkeiten im Fall eines kerntechnischen Unfalls neu strukturiert.

Die Novelle des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes lässt die Zuständigkeit wie bisher bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ausnahmen bilden aufgrund ihrer überregionalen Auswirkungen vor allem Atomunfälle. Deshalb wird das Land für radioaktive Gefahrenlagen Notfallpläne erarbeiten und bei Atomunfällen die zentrale Leitung übernehmen.

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Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzende des DRK-Landesverbandes Niedersachsen, nannte die vom Landtag einstimmig beschlossenen Novellierungen „wichtige Weichen für die Zukunft“. Selbach fügte hinzu: „Die nunmehr erstmals vorgesehene zentrale Leitung des Landes bei radioaktiven Gefahrenlagen ist ein fachlich gebotener und viele Jahre angemahnter Schritt für einen effektiveren Katastrophenschutz in Niedersachsen.“

(21.09.2017; Symbolfoto: IndustryAndTravel/fotolia.com)

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