Niedersachsen investiert 40 Millionen Euro in Katastrophenschutz

(Bild: (Symbol) Philipp Köhler/DRK)Hannover (DRK) – Die niedersächsischen Innen- und Finanzminister haben kürzlich ein Ad-hoc-Paket im Umfang von 40 Millionen Euro für den Katastrophenschutz in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Diese Mittel werden zusätzlich zu den knapp 18 Millionen Euro bereitgestellt, die regulär jährlich für den Katastrophenschutz eingeplant sind.

„Wir begrüßen die heute vom Land beschlossenen Mittel für Investitionen in den Katastrophenschutz in Höhe von 40 Millionen Euro ganz außerordentlich“, erklärte Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen, am 6. April 2022. „Dies ist ein großer und guter Schritt auf dem Weg zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes in unserem Land. Bereits seit Jahren haben wir gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen auf die dringend nötige Aufstockung der Landesmittel für den Katastrophenschutz aufmerksam gemacht.“

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Ob Pandemie, andere Bedrohungslagen wie Cyberangriffe oder terroristische Anschläge auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur – die Finanzierung des Katastrophenschutzes müsse den sich verändernden und wachsenden Anforderungen angepasst werden, so Selbach. Das betreffe nicht nur Investitionen in den zum Teil sehr veralteten Fuhrpark, sondern ebenso Vorhaltekosten zum Beispiel für Landeseinheiten, die bei den Hilfsorganisationen stationiert seien und von ihnen einsatzbereit gehalten würden. Das Land habe zum Beispiel Materialien zur Errichtung des Betreuungsplatzes 500 Land beschafft. Eine Refinanzierung der Vorhaltekosten zum Beispiel für die Fahrzeugunterbringung und -bewirtschaftung und Aufwendungen oder Verdienstausfälle für das eingesetzte Personal seien bislang aber nicht gewährleistet und geregelt, sagte Selbach.

In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes hat der DRK-Landesverband Niedersachsen gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen darauf jüngst hingewiesen, ebenso wie auf die immer noch nicht im Gesetzesentwurf aufgenommene Helfergleichstellung.

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