Multicopter im Einsatz: BOS tragen die Verantwortung

Katastrophenschutz, Leitender Notarzt, OrgL, SEG, RettungsdienstBremen (rd_de) – Nachdem im April 2017 die neue Luftverkehrsordnung (LuftVO) mit besonderen Regelungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen wie Multicoptern oder Drohnen in Kraft getreten ist, gelten für private und gewerbliche Nutzer umfassende Einschränkungen. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind gemäß Paragraph 21(4) LuftVO von diesen Beschränkungen befreit, sofern der Einsatz des Multicopters zur Erfüllung ihrer Aufgaben dient.

Aber gerade diese weitreichenden Befugnisse erfordern eine besonders intensive Schulung und Ausbildung des Steuerungspersonals.

Anzeige

Insbesondere im Einsatzgeschehen erfolgt der Betrieb von Multicoptern regelmäßig unter erschwerten Bedingungen, wie zum Beispiel bei Nacht, in der Nähe von kritischen Infrastrukturen oder Industrieobjekten. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass hier Copter mit mehreren Redundanzen und trainierte Steuerer zum Einsatz kommen.

Einsatzorganisationen sind angehalten, trotz der Ausnahmeerlaubnis eine Nutzen-Risiko-Abwägung vorzunehmen und die Übertretung von allgemeinem Recht genau zu prüfen. So sind Flüge über Menschenmengen nach wie vor äußerst kritisch zu sehen – auch wenn es im Einsatzfall vielleicht hilfreich sein könnte.

Mehr über Multicopter und Drohnen im nächsten Rettungs-Magazin. Ab 27. Oktober 2017 im Handel oder versandkostenfrei in unserem Online-Shop bestellen.

(Text: Mathias Hirsch, Organisatorischer Leiter Rettungsdienst in der Stadt Mainz und im Landkreis Mainz-Bingen; Symbolfoto: Markus Brändli; 26.10.2017) [1743]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert