Kreis Segeberg: Weichenstellung für RKiSH-Zugehörigkeit

Bad Segeberg (rd_de) – Die Vorbereitungen für eine Beteiligung des Kreises Segeberg an der Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) ab 2019 schreiten voran (wir berichteten). Vergangenen Montag (27.03.2017) fand eine Informationsveranstaltung für betroffene Mitarbeiter statt.

Geht es nach den Vorstellungen des Kreises und der RKiSH, wird der Übergang Ende 2018 für alle Parteien reibungslos verlaufen. Die bisher für das DRK tätigen Rettungskräfte werden von der RKiSH übernommen und damit zu Angestellten im Öffentlichen Dienst. In den „Kieler Nachrichten“ wird Landrat Jan Peter Schröder mit dem Versprechen zitiert, wonach „mit dem Wechsel keiner schlechter gestellt werde. Alle Sonderregelungen würden übernommen“.

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Betroffen von dem Betreiberwechsel ist aber nicht nur das DRK im Kreis Segeberg, sondern auch die zur Falck-Gruppe gehörende KBA. Sie betreibt (noch) von Norderstedt aus den Rettungsdienst und will gegen die Kündigung durch den Kreis rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird von KBA als existenzbedrohend angesehen, weshalb man das Verwaltungsgericht in Schleswig angerufen hat. Außerdem ist KBA der Meinung, dass eine Ausschreibung erforderlich ist, um den Rettungsdienst neu zu vergeben.

Das DRK wird sich nach Medienberichten an dem Rechtsstreit nicht beteiligen. Gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ sagte aber der DRK-Kreisvorstand Stefan Gerke: „Ich schätze, dass die Kündigung unwirksam sein wird.“

(30.03.2017; Symbolfoto: RKiSH)

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