Kostenexplosion gefährdet qualifizierten Krankentransport

(Bild: (Symbol) pixabay.com)Hannover (LPR) – Der Landesverband privater Rettungsdienste in Norddeutschland (LPR Nord) schlägt Alarm: Viele private Unternehmen im qualifizierten Krankentransport in Niedersachsen wüssten nicht, wie es weitergehen solle. Der Verband fordert eine massive Entlastung bei den Energiekosten.

Die aktuelle Kostenexplosion trifft auch diese Branche hart, teilte der LPR Nord am Dienstag letzter Woche (15.03.2022) mit. Nachdem die Unternehmen im qualifizierten Krankentransport bereits die Mehrkosten der Corona-Pandemie seit zwei Jahren allein stemmen müssten, folgte mit der Explosion der Diesel-Preise nun der nächste Schock.

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„Die Liquidität unserer Mitgliedsunternehmen ist bereits durch die Corona-Pandemie abgeschmolzen. Die Kostenexplosion bei den Treibstoff-Preisen können unsere Mitglieder nicht stemmen. Existenzen sind bedroht“, sagt Matthias Ludwig, Vorsitzender des Vorstandes im LPR Nord.

Die Unternehmen werden überwiegend pro Kilometer vergütet, die sie mit Patienten zurücklegen. Dabei sind die An- und Abfahrts-Kilometer in den Entgeltvereinbarungen nicht gesondert berücksichtigt.

Auch Vorstandsmitglied Alexander Wille zeigt sich besorgt: „Unsere Mitgliedsunternehmen sind bereits durch anhaltende Preissteigerungen im Bereich der Infektionsschutzkleidung und Hygieneartikel und nun die Preisentwicklung im Bereich der Betriebsstoffe gebeutelt.“

Die betroffenen Unternehmen sehen sich mittelfristig zudem mit stark steigenden Personalkosten konfrontiert, die insbesondere durch die in allen Bereichen steigenden Lebenshaltungskosten entstehen. Diese Mehrkosten müssten ausgeglichen werden, lautet die Forderung des Verbandes.

Vorstandsmitglied Florian Reinhold kritisiert hierbei insbesondere eine seiner Meinung nach Ungleichbehandlung: „Während die Beauftragten in der öffentlichen Notfallrettung und im Krankentransport über Budgets und deren Ausgleich bei Mehrkosten verhandeln können, bleibt dies den Unternehmern im Qualifizierten Krankentransport nach Paragraf 19 NRettDG verwehrt. Eine Schiedsstelle, die in Streitigkeiten um Vergütungen mit den Kostenträgern vermitteln kann, existiert in Niedersachsen für Unternehmen dieses Bereiches nicht.“

Das private Gewerbe sei eine in der Geschichte des deutschen Rettungsdienstes feste und verlässliche Größe, zu dessen Aufgaben neben der Notfallrettung auch der Qualifizierte Krankentransport mit Beförderungen unter anderem betreuungspflichtiger Strahlen-, Chemotherapie- und Dialysepatienten gehöre.

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