Johanniter fordern mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

(Bild: Martin Bühler/Johanniter)Berlin (JUH) – „Die Johanniter-Unfall-Hilfe unterstützt das Vorhaben, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern mehr Rechtssicherheit für die Ausübung ihres Berufes zu geben“, sagt Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe. Allerdings spiegele der vorgelegte Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums diese Ziele nicht wider.

„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter weisen mit ihrer dreijährigen Berufsausbildung eine hochwertige Qualifikation auf. Der Entwurf wird dieser Qualifikation jedoch nicht gerecht“, kritisiert Lüssem die geplanten Änderung des Notfallsanitätergesetzes im Zuge der Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin. Deshalb schlagen die Johanniter Änderungen vor, damit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter erlernte Maßnahmen rechtssicherer anwenden können, ohne neue Risiken für diesen wichtigen Berufsstand zu schaffen.

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„Wenn beispielsweise keine Ärztin und kein Arzt erreichbar ist, sollen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in besonderen Notsituationen und in eingeschränktem Umfang eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen anwenden dürfen. Eine nachträgliche klinische Bewertung darf aber nicht dazu führen, heilkundliche Maßnahmen in Frage zu stellen, sofern die Voraussetzungen dafür in der Notsituation erfüllt waren. Das würde die Rechtsunsicherheit erhöhen, statt sie zu verringern. Im Sinne der Versorgungssicherheit möchten wir mit unseren Vorschlägen eine Aufwertung des Berufs erreichen“, so Lüssem.

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