Hochwasser-Katastrophe: Auch Ersthelfer sind versichert

(Bild: Lucy Kaef/pixabay.com)Berlin (ots) – Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selbst zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gelte auch für die vielen Helferinnen und Helfer in der aktuellen Flutkatastrophe, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mitteilt. Hierzu zählen insbesondere Ersthelferinnen und Ersthelfer, aber auch die Rettungskräfte der Hilfsorganisationen, die bei der Katastrophen- oder auch in der Nachbarschaftshilfe aktiv sind und dabei verletzt oder traumatisiert werden.

Der Versicherungsschutz umfasst laut DGUV nicht nur die direkte Nothilfe für verletzte Personen. Auch die Beseitigung der Trümmer, um damit einen Beitrag zu leisten, die eingetretene Notlage durch den Ausfall der Wasser- und Energieversorgung zu beseitigen oder fehlende Zufahrtswege wiederherzustellen, gilt als versicherte Tätigkeit.

Anzeige

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen Heilbehandlung sowie psychologische Betreuung. Darüber hinaus sind auch Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung möglich. Bei bleibenden Gesundheitsschäden erhalten Betroffene eine finanzielle Entschädigung. Im Rahmen der Nothilfe ist ausnahmsweise auch der Ersatz von beim Einsatz aufgetretenen Sachschäden möglich.

Ansprechpartner für Ersthelfende in der Flutkatastrophe sind die Unfallkassen der betroffenen Bundesländer.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert