Hilfsfrist muss sich an medizinischer Notwendigkeit orientieren

(Bild: Otmar Smit/Shutterstock)Stuttgart (pm) – Die Hilfsorganisationen, Krankenkassen und der Landkreistag in Baden-Württemberg blicken mit Sorge auf die Diskussion rund um die aktuelle Rechtsprechung zum Rettungsdienst. Entscheidend für einen handlungsfähigen, modernen Rettungsdienst sei eine Orientierung der Regelungen einschließlich der Hilfsfristen an den individuellen medizinischen Notwendigkeiten der Patienten, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Anstelle einer überholten Gleichbewertung aller Einsätze sollte die Schwere des Notfalls als zentraler Maßstab einer zeitgemäßen Regelung der Hilfsfrist herangezogen werden.

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„Unser zentrales Anliegen an die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes ist die Differenzierung zwischen unterschiedlichen Diagnosegruppen anhand der medizinischen Notwendigkeit und eine unterschiedliche Bemessung der Hilfsfrist anhand dieser Diagnosegruppen“, schreiben die Verbände. „Wir möchten das Innenministerium darin unterstützen, an dem eingeschlagenen Weg der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes festzuhalten und ermutigen den Landtag, dieses zeitnah zu verabschieden.“

Organisationsübergreifend und in ganz Deutschland fehlten Fachkräfte – auch dem Rettungsdienst. Zudem stießen die Ausbildungskapazitäten an ihre Grenzen. Hinzu komme, dass ausgebildete Notfallsanitäter zwischenzeitlich auch gefragte Fachkräfte abseits der Notfallrettung seien. Nicht zuletzt der Renteneintritt der Generation der Babyboomer werde den Personalmangel in den kommenden Jahren verschärfen.

Das Einsatzaufkommen der Notfallrettung habe in den letzten Jahren stetig zugenommen. Hierbei falle auf, dass nicht nur die Zahl der „echten“ Notfalleinsätze, bei denen eine akute Lebensgefahr besteht, angestiegen sei. Vor allem hätten auch diejenigen Einsätze zugenommen, bei denen letztendlich keine akute Lebensgefahr und in vielen Fällen auch gar kein Transport durch den Rettungsdienst erforderlich war. Mit dem Wissen um diese Entwicklung bedürfe es nunmehr die richtigen und passgenauen Antworten.

Um den heutigen Anforderungen an die Notfallrettung gerecht zu werden, gebe es intelligente Konzepte. Das veraltete System einer starren Hilfsfrist über alle Diagnosegruppen hinweg gehöre jedoch nicht dazu. Ein gebrochener Arm könne und müsse in einer anderen Frist medizinisch versorgt werden, als dies zum Beispiel bei einem Patienten mit Herzstillstand der Fall sei.

Schon heute differenziere das System der Notfallrettung zwischen dringenden und nicht dringenden Einsätzen: mit oder ohne Sondersignal. Die Entscheidung über die Eilbedürftigkeit obliege dabei den Disponenten in den Leitstellen. Einsätze ohne Sondersignal und damit eine Vielzahl von niedrigschwelligen Einsätzen einer strengen Hilfsfrist zu unterwerfen, wäre in der Sache nicht zielführend.

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