Grenzenlose Rettung zwischen Rheinland-Pfalz und Elsass

Straßburg (rlp) – Nach umfangreichen Verhandlungen unterzeichneten gestern Vertreter des Innenministeriums Rheinland-Pfalz und der elsässischen Präfektur in Straßburg einen Vertrag über die rettungsdienstliche Zusammenarbeit bei der Länder.

Die Unterzeichnung wurde in Straßburg im Dienstsitz des elsässischen Präfekten Jean-Marc Rebiere, der die Vereinbarung für das Elsass unterzeichnete, vorgenommen. Neben dem Präfekten haben auf französischer Seite der Direktor der Agence Régionale de l’Hospitalisation D’Alsace, André Aoun, und der Direktor der Union Régionale des Caisses d’Assurance Maladie d’Alsace, Joseph Losson, die Vereinbarung unterzeichnet. Sie wird zum 1. März 2009 in Kraft treten.

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„Bei Unfällen und im Krankheitsfall muss Hilfe vielfach über die Grenze hinweg in Anspruch genommen werden, etwa bei schweren Verbrennungen oder anderen schweren Verletzungen. Allerdings erfordert eine ,,alltägliche“ Zusammenarbeit gerade im Bereich des Rettungsdienstes ein besonders hohes Maß an Abstimmung und Regelung, zumal die einzelnen Nationalstaaten über sehr unterschiedliche rettungsdienstliche Systeme verfügen“, sagte Grüßner anlässlich der Unterzeichnung. Die Vereinbarung habe aber nicht zur Folge, dass auf rheinland-pfälzischer Seite Kapazitäten gekürzt werden würden. „Es ist eine ergänzende Kooperation mit den französischen Kollegen, die in besonderen Ausnahmefällen zum Tragen kommen wird“, erklärte er.

Mit Abschluss der Vereinbarung ist nun die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Rettungskräften im jeweils anderen Land gegeben. So können die rheinland-pfälzischen Leitstellendisponenten für den Rettungsdienst gemeinsam mit ihren Kollegen im Elsass die optimale Vorgehensweise bei einem medizinischen Notfall in Grenznähe abstimmen und bei Bedarf auf die Einsatzkräfte des jeweiligen Nachbarlandes zurückgreifen. Ebenso sind in der Vereinbarung Fragen der Haftung, der Kostenübernahme oder des geeigneten Zielkrankenhauses geregelt. „Katastrophen, Unglücksfälle und Krankheiten halten sich nicht an Staatsgrenzen. Die Vereinbarung soll eine schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung gewährleisten und dazu führen, dass immer das nächstgelegene geeignete Rettungsmittel zum Einsatz kommt“, erklärte Grüßner.

Die Vereinbarung wurde auf der Grundlage des Rahmenabkommens vom 22. Juli 2005 zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und der Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.

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