Bundeswehr: stärkere Zusammenarbeit im Rettungsdienst

(Bild: IM Baden-Württemberg)Stuttgart (IM BW) – Das Innenministerium Baden-Württembergs und das Bundeswehrkrankenhaus Ulm haben beschlossen, im Rettungsdienst künftig noch stärker zusammenzuarbeiten.

Innenminister Thomas Strobl, Professor Dr. Udo X. Kaisers, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Ulm, und Generalarzt Dr. Johannes Backus, Kommandeur und Leitender Ärztlicher Direktor Bundeswehrkrankenhaus Ulm, tauschten sich kürzlich über die hohe Bedeutung der zivil-militärischen Zusammenarbeit aus. Sie besprachen bei dieser Gelegenheit zudem eine verstärkte Zusammenarbeit auch im Rettungsdienst. So wird das Bundeswehrkrankenhaus Ulm künftig neben der Luftrettung auch im bodengebundenen Rettungsdienst mitwirken.

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„Das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm ist … bereits jetzt eng in die regionale Notfallrettung eingebunden. Diese Zusammenarbeit hat sich bereits seit Jahren bewährt, und ich bin sehr dankbar, dass sich das Bundeswehrkrankenhaus Ulm künftig noch stärker im Rettungsdienst einbringt. Das dient unserem Rettungsdienst und bringt die zivil-militärische Zusammenarbeit insgesamt weiter voran“, sagte Innenminister Strobl.

Die Krisen der vergangenen Jahre und die aktuelle Lage in der Welt würden zeigen, wie wichtig die Zusammenarbeit des Zivilbereichs mit der Bundeswehr sei. Somit bestehe für den Sanitätsdienst der Bundeswehr ein hohes Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem zivilen Gesundheitssystem. Im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit könne bereits vor Eintritt eines Katastrophenfalls oder eines Notstandes durch gegenseitig in der Praxis erworbene Routine die praktische Zusammenarbeit im Ernstfall sichergestellt werden.

Der Ministerrat hatte am 28.11.2023 den Entwurf des Gesetzes zur Neufassung des Rettungsdienstgesetzes zur Kenntnis genommen. Das Innenministerium wurde beauftragt, das Anhörungsverfahren durchzuführen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass juristische Personen des Öffentlichen Rechts mit der Wahrnehmung von Aufgaben in der Notfallrettung betraut werden können. Darunter soll auch die Kooperation mit dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm fallen. Um dies weiter klarzustellen, hat das Innenministerium im Gesetzentwurf die Kooperation mit dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm bereits als ein Beispiel für die Anwendung dieser neuen Regelung genannt.

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