Brandenburg: Beamtenbund erinnert an Corona-Sonderzahlung

(Bild: Marta Posemuckel/pixabay.com)Potsdam (dbb) – Der dbb Beamtenbund und Tarifunion erinnert seine Mitglieder in Brandenburg daran, dass seit Ende Juni dieses Jahres Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Sonderzahlung zukommen lassen können. Die Höhe könne bis zu 4.500 Euro betragen.

Die Sonderzahlung soll die Belastungen im Kampf gegen die Pandemie abfedern und honorieren. Der dbb hält das für den richtigen Weg, weil der Gesundheitsbereich im Allgemeinen und der Rettungsdienst im Speziellen in den letzten zwei Jahren bis an die Grenzen der Belastbarkeit gefordert worden seien. Die nächste Virus-Welle zeichne sich bereits ab.

Anzeige

Aus diesem Grund hat der dbb – dort, wo er über die Komba vertreten ist – die Arbeitgeber und Geschäftsführer in Brandenburg angeschrieben und auf die Möglichkeit der Sonderzahlung hingewiesen. Die Sonderzahlung könne einen Beitrag dazu leisten, in schwierigen Zeiten die Bindung an das Unternehmen zu stärken und gerade in den Zeiten hoher Inflation eine gewisse Entlastung bieten, teilte der Beamtenbund mit. Die Umsetzung müsse in einem Tarifvertrag erfolgen.

Jetzt käme es auf die Arbeitgeber an, ob sie die Belastungen anerkennen und mit dem dbb eine Lösung für eine Corona-Sonderzahlung erarbeiten wollten, schreibt der Beamtenbund.

Ergänzend teilt der dbb mit, dass es im kommunalen Rettungsdienst einige Besonderheiten gebe. Unter anderem seien die Rettungsdienste in die Möglichkeit einer steuer- und sozialabgabenfreien Sonderzahlung zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise nach dem Einkommensteuerrecht einbezogen. Die Steuerfreigrenze könne bis zu 4.500 Euro betragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert