Bilanz nach 10 Jahre NotSanG

(Bild: LE photography Hamburg/Shutterstock)Berlin (DBRD) – Es war ein festlicher Tag in Berlin, um auf zehn Jahre Notfallsanitätergesetz (NotSanG) zu blicken.

Die Veranstaltung war geprägt von intensiven Diskussionsrunden. Im Fokus stand dabei die Umsetzung des NotSanG in der täglichen Praxis. Verschiedene Sichtweisen aus Reihen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), der Rettungsdienstschulen, der DGINA sowie Notfallsanitäterinnen und -sanitätern und des DBRD wurden vorgestellt und die Herausforderungen benannt.

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Immer wieder wurde deutlich, dass die Arbeitsanweisungen der ÄLRD eines der wesentlichen Hemmnisse für das Wirksamwerden des NotSanG zu sein scheinen. In den Diskussionen war von einem „Flickenteppich“ die Rede, der sich über Deutschland erstrecke. Zum einen komme die Einigung des sogenannten Pyramidenprozesses kaum zur Wirkung. Zum anderen würden die Handlungsempfehlungen nicht konsequent an wissenschaftlichen Leitlinien und Herstellerangaben ausgerichtet. Es wurde aber deutlichgemacht, dass der Gesetzgeber weitgehend geeignete Rahmenbedingungen geschaffen habe.

Ein weiteres großes Themenfeld war der anhaltend hohe Grad an Notarztalarmierungen. Während der Veranstaltung wurde daran erinnert, dass das Ziel des NotSanG eigentlich gewesen sei, die Zahl der Notarztalarmierungen zu reduzieren. Alle Beteiligten betonten aber, dass man weiter gemeinsam im Gespräch bleiben und Lösungen des Problems finden wolle.

Die Sorge vor juristischen Auseinandersetzungen und die Einordnung des im Jahre 2021 geschaffenen Paragrafen 2a NotSanG mit daraus resultierender Heilkundekompetenz waren ein weiterer wichtiger Baustein. Dieses Themenfeld wurden aus berufspolitischer Sicht, aus Sicht eines ÄLRD und auch aus Sicht eines Juristen beleuchtet.

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