Berlin: Rettungsdienstgesetz mit vielen Neuerungen

Berlin (rd.de) – Der Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes für Berlin verspricht eine Reihe von Innovationen. Dazu gehört beispielsweise, dass ein Notarzt ständig für die Disponenten in der Leitstelle als Ansprechpartner vor Ort ist.  

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Der Gesetzentwurf wurde am Dienstag (31.05.2016) vom Senat beschlossen und wird jetzt dem Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorgelegt. Mit dem Entwurf sind strukturelle Veränderungen in der Organisation des Berliner Rettungsdienstes geplant. Dies scheint nötig zu sein, um den Rettungsdienst an die gestiegenen Einsatzzahlen anzupassen und effizienter zu gestalten.

Hierzu soll der Integrierten Leitstelle (IL) der Berliner Feuerwehr die Möglichkeit gegeben werden, Kooperationen mit anderen Einrichtungen, beispielsweise der Kassenärztlichen Vereinigung, einzugehen. In einer Meldung der Senatskanzlei heißt es: „Damit soll die IL auf Hilfeersuchen besser reagieren und eingehende Notrufe gegebenenfalls an geeignetere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vermitteln können, wenn sich herausstellt, dass es sich nicht um einen Notruf im klassischen Sinn handelt.“

Darüber hinaus ist in dem Entwurf die ständige Anwesenheit eines Notarztes in der Leitstelle vorgesehen. Er soll die Einsatzplanung fachlich begleiten und zur Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort dienen.

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Geplant ist ebenso, dass Krankenhäuser künftig einen Nachweis über vorhandene Versorgungs- und Behandlungskapazitäten führen und der IL mitteilen. Rettungswagen sollen so Patienten zielgerichteter in die geeigneten Krankenhäuser bringen können.

Ebenso sieht der Entwurf vor, den Notfallsanitäter als Beruf im Rettungsdienstgesetz zu verankern.

(01.06.2016)

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