Außertarifliche Zulage für Praxisanleiter

(Bild: Marta Posemuckel/pixabay.com)Berlin (pm) – Notfallsanitäterinnen und -sanitäter, die in Berlin Nachwuchskräfte in der Praxis anleiten, erhalten für den gesteigerten Aufwand eine deutlich erhöhte Zulage.

Nach Verhandlungen in der Tarifgemeinschaft der Länder konnte eine Einigung über die erhöhte Vergütung der Tätigkeit als Praxisanleiterin bzw. -anleiter erzielt werden. An Notfallsanitäterinnen und -sanitäter in der Entgeltgruppe KR 8, die die berufspädagogische Zusatzqualifikation im vorgeschriebenen Umfang absolviert haben und Nachwuchskräfte anlernen, kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine über-/außertarifliche Zulage von bis zu 224,45 Euro je Monat – bisher 78,34 Euro – ausgezahlt werden. Begründet wird der Anspruch durch eine in dem jeweiligen Monat überwiegende Tätigkeit als Anleiterin bzw. Anleiter und den darauf basierenden, grundsätzlichen Anspruch auf die Zahlung einer monatlichen Zulage. Die Regelung gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2023.

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„Neben der Wertschätzung für die Tätigkeit stellt die erhöhte Zulage einen Anreiz dar, die erforderliche Zusatzausbildung zur Praxisanleiterin bzw. zum Praxisanleiter anzustreben und Nachwuchskräften das praktische Rüstzeug an die Hand zu geben“, sagt Per Kleist, Ständiger Vertreter des Landesbranddirektors (kommissarisch). „Diese Kolleginnen und Kollegen tragen einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes bei und gewährleisten die Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter von morgen.“

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