ADAC: bundesweite Pflicht zur Telefonreanimation in Leitstellen

(Bild: (Symbol) LMoonlight/pixabay.com)München (ots) – Der Begriff Telefonreanimation bedeutet konkret, dass alle Anrufer, die einen Notruf wegen des Verdachts auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand absetzen, Schritt für Schritt zur Wiederbelebung der betroffenen Person angeleitet werden.

Die Telefonreanimation ist in diesem Fall eine der effektivsten Maßnahmen der Lebensrettung, da auch eine von medizinischen Laien durchgeführte Herzdruckmassage das Gehirn in der Regel weiter mit Sauerstoff versorgt und die Überlebenschancen so um das Dreifache erhöht.

Anzeige

Eine von der ADAC-Stiftung durchgeführte Studie, an der 166 von 249 Rettungsleitstellen teilgenommen haben, hat ergeben, dass die Telefonreanimation theoretisch in allen Rettungsleitstellen durchgeführt wird. Eine ausreichende Umsetzungsquote (>80%) erreichten allerdings weniger als die Hälfte der teilnehmenden Leitstellen. Als größten Hinderungsgrund gaben 47% der Leitstellen das parallel abzuarbeitende Notrufaufkommen an. Auch die inhaltliche Ausgestaltung ist uneinheitlich, jedoch befürworten 78% der befragten Leitstellen eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Telefonreanimation.

Die Studie wurde gemeinsam mit der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln, dem Deutschen Rat für Wiederbelebung e.V. (GRC) sowie mit Unterstützung des Fachverbandes Leitstellen e.V. durchgeführt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert