110-jähriges Bestehen der DLRG

(Bild: (Symbol) DLRG)Bad Nenndorf (ots) – Vergangenen Donnerstag (19.10.2023) blickte die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) auf ihr 110-jähriges Bestehen zurück. Die Organisation verschreibt sich seit ihrer Gründung am 19. Oktober 1913 in Leipzig dem Ziel, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren. Heute zählt die DLRG rund 580.000 Mitglieder und mehr als 1,3 Millionen Förderer.

„Ich bin stolz, dass so viele Menschen mit der DLRG verbunden sind“, erklärt die Präsidentin der Lebensretter, Ute Vogt. „Gemeinsam können wir auch weiterhin viel in der Gesellschaft bewirken.“

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Über die Jahrzehnte sorgte die DLRG dafür, dass Millionen Menschen in Deutschland das Schwimmen lernten. Zudem sind ihre Ehrenamtlichen immer wieder an den Gewässern zur Stelle, um Menschen zu retten. Allein im Jahr 2022 engagierten sich rund 42.000 Rettungsschwimmer für eine sichere Freizeit an Badestellen im ganzen Land. Sie retteten 1.307 Menschen das Leben.

Belief sich die Zahl der Ertrunkenen zur Zeit der Gründung des Verbandes noch auf 5.000 Fälle im Jahr, waren es im vergangenen Jahr 355 Personen, die im Wasser ums Leben kamen. „Viele engagierte Menschen in unserer Organisation haben ganz wesentlich dazu beigetragen, dass das Baden und der Wassersport heute so sicher sind wie nie zuvor“, so Vogt.

In die Zukunft blickt die Verbandschefin dennoch mit Sorge: Weniger Kinder als früher lernten Schwimmen. Nur gut 40 Prozent der Jungen und Mädchen beendeten die Grundschule als sichere Schwimmer – auch, weil seit der Jahrtausendwende hunderte Bäder den Betrieb einstellten.

Auch abseits der Badestellen und Schwimmbäder habe sich die DLRG als Hilfsorganisation in der jüngeren Vergangenheit vielfach bewährt. Vogt: „Dabei sind wir als Spezialisten für die Rettung aus Wassergefahr gefragt, aber auch in anderen Krisenlagen.“ So evakuierten und retteten die Einsatzkräfte beispielsweise zahlreiche Menschen während der Flutkatstrophe im Sommer 2021 und halfen flächendeckend, die Corona-Krise zu bewältigen.

Anders als die Freiwilligen aus den staatlichen Strukturen Feuerwehr und Technisches Hilfswerk (THW) genießen die ehrenamtlichen Helfer der DLRG im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz aber beispielsweise nicht in jedem Einsatz den erforderlichen Versicherungsschutz und haben kein Recht auf Freistellung durch den Arbeitgeber. „Staatliche und private Helferinnen und Helfer dürfen nicht länger ungleich behandelt werden“, mahnt die DLRG-Präsidentin. Die Länder seien gefordert, ihre Gesetze anzupassen. Ein Muster- oder Rahmengesetz auf Bundesebene könnte helfen, perspektivisch bundesweit einheitliche Regelungen zu erreichen.

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