DRK begrüßt neues KatS-Gesetz in Baden-Württemberg
Stuttgart (DRK) – Aus Sicht des Deutschen Roten Kreuzes markiert das neue Katastrophenschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg einen großen Fortschritt gegenüber der bisherigen Rechtslage. Dies gelte nicht zuletzt hinsichtlich der Forderung des DRKs nach gleichen Rechten für alle Helfenden im Katastrophenschutz.
Hinzu kämen weitere Verbesserungen, teilten die DRK-Landesverbände Baden und Baden-Württemberg mit. Die einhellige Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements im Katastrophenschutz habe sich durch alle Wortmeldungen in der Landtagsdebatte vor der Verabschiedung des Gesetzes gezogen.
„Das Land hat geliefert. Entscheidend ist, dass die erweiterten Helferrechte überall im Land verlässlich greifen“, so Peter Rombach, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz. „Wir rechnen mit einer klaren Linie bei der Umsetzung der neuen Spielräume, die das Gesetz bietet.“ Das neue Katastrophenschutzgesetz definiert nun auch eine Freistellung der Helfenden bei „Einsätzen, Übungen und dienstlichen Terminen“ , sofern diese von einer Katastrophenschutzbehörde veranlasst werden.
Wichtig ist für das DRK, dass ein einfaches und verbindliches Verfahren für Freistellung und Erstattung eingerichtet wird, das transparente Informationen für Behörden, Arbeitgeber und Ehrenamtliche enthält. Hilfreich ist deshalb die Zusage einer schriftlichen Erläuterung durch die Landesregierung an die zuständigen Behörden.
Bislang hatten den Helferinnen und Helfern des DRKs und der anderen Hilfsorganisationen landesweit einheitliche Regelungen für Freistellung und Entschädigung gefehlt. Nur nach teils nachträglicher Ausrufung einer Katastrophe oder einer außergewöhnlichen Einsatzlage durch die Behörden waren Freistellung und Lohnersatz geklärt.
„Das neue Gesetz schließt einen großen Teil der bisherigen die Gerechtigkeitslücke bei der Freistellung außerhalb von Katastrophenlagen, stärkt die Rechte der Einsatzkräfte und beinhaltet viele weitere Verbesserungen“, so Jürgen Wiesbeck, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg.