Notfallsanitätergesetz vor Überprüfung: Endlich Rechtssicherheit?

(Bild: Symbolbild: Markus Brändli)Biberbach (ots) – Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwägt eine Überprüfung des Notfallsanitätergesetzes. Das hatte der Unions-Politiker bei einem Besuch des DRK Biberbach (Baden-Württemberg) erklärt.

Laut einem Bericht des Schwäbischen Tagblatt hat der DRK-Kreisverband ein Konzept erarbeitet, das heilkundliche Maßnahmen von Notfallsanitätern im Rettungsdienstgesetz auf Landesebene regeln soll. Bislang handeln Notfallsanitäter – beispielweise im Rahmen einer akuten Schmerztherapie – in einer Grauzone. Das Problem: Wer steht für Behandlungsfehler gerade?

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Noch gibt es keinen Versicherer, der entsprechende Maßnahmen der Rettungskräfte abdeckt. So haften Notfallsanitäter im Zweifel sogar mit ihrem Privatvermögen. Hier kündigte Spahn an, das Gespräch mit den Versicherungsunternehmen zu suchen.

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Während es dem DRK Biberbach um schnelle Hilfe in ländlich strukturierten Regionen geht, hatte die Bundesärztekammer bereits 2012 Alarm geschlagen: Die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung mahnte eine Verschlechterung der notfallmedizinischen Versorgung an. Trotz dreijähriger Ausbildung seien Notfallsanitäter nicht in der Lage, die Tragweite ihres Handelns einschätzen zu können. Dies gelte insbesondere für Komplikationen im Therapieverlauf.

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