Zerebraler Krampfanfall: Hinweise für den Rettungsdienst

Bremen (rd_de) – Ein zerebraler Krampfanfall ist oft ein Grund, weshalb der Rettungsdienst alarmiert wird. In den meisten Fällen ist Epilepsie die Ursache. Was ist Epilepsie aber genau? Und welche anderen Ursachen kommen für einen zerebralen Krampfanfall in Betracht?

Ist von einem epileptischen Krampfanfall die Rede, wird dieser Begriff häufig unscharf verwendet. Er dient Laien als genereller Sammelbegriff für das Einsatzstichwort „Zerebraler Krampfanfall“. Dabei ist bei Weitem nicht immer die klassische Epilepsie der Auslöser für dieses eindrucksvolle Notfallgeschehen. Zunächst müssen die verschiedensten Krankheiten, Fehlbildungen und Traumata als ursächlich differenziert werden. Erst dann kann zum Beispiel von einem epileptischen Krampfanfall gesprochen werden.

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Zerebraler Krampfanfall: was ist Epilepsie?

Bei der Epilepsie handelt es sich um die auch in der Bevölkerung bekannteste Erkrankung in Zusammenhang mit dem Auftreten von zerebralen Krampfanfällen.

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Anfallsabläufe. Bei wiederholten Anfällen desselben Patienten lassen sich aber meist die gleichen Anfallsmuster erkennen. Die Diagnose wird unter anderem durch die genaue Anamnese, ergänzt durch apparative Diagnostik gestellt.

Bei der Erfragung der Krankheitsgeschichte spielt vor allem die Fremdanamnese eine große Rolle, da die Patienten bei einem generalisierten Krampfanfall in der Regel keine Angaben über den exakten Hergang, die Dauer und die genaue Ausprägung machen können. Diese Angaben sind aber für die präzise Eingrenzung von großer Bedeutung.

Mehr Hinweise zum Thema „Zerebraler Krampfanfall“ erfahren Mitarbeiter des Rettungsdienstes in unserem eDossier „Zerebraler Krampfanfall“.

(Text: Dr. Philipp Prause, Facharzt für Allgemeinmedizin, Notfallmedizin und Chirotherapie; Symbolfoto: Markus Brändli; zuletzt aktualisiert: 21.06.2018) [1164]

eDossier „Zerebraler Krampfanfall“
• Umfang: 7 Seiten
• Dateigröße: ca. 1,2 MB/PDF-Format
• Ein Beitrag aus Rettungs-Magazin 3/2015

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