Bundeskabinett beschließt Notfallreform
Berlin (red) – Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch (22.04.2026) den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen.
Unter anderem sieht der Gesetzesentwurf vor, die Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement (Rettungsleitstelle), die Patientenversorgung vor Ort und die qualifizierte Betreuung während des Transports sollen Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. Dies bilde „die Realität des Rettungsdienstes als hochspezialisierter Dienst zur Versorgung von Notfällen besser ab als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrkosten“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung.
Ein neu zu bildendes „Fachgremium medizinische Notfallrettung“ soll sich sowohl aus Vertretern der Länder und der gesetzlichen Krankenversicherung als auch der maßgeblichen Fachgesellschaften und -verbände auf Bundesebene sowie der Spitzenorganisationen der Leistungserbringer zusammensetzen. Das Gremium werde ein wichtiger Grundstein hin zu einer bundeseinheitlichen Qualität der Notfallrettung und zu einheitlichen Standards legen. Vorgesehen ist, dass neben den Vertretern der Länder und der Krankenkassen auch die übrigen genannten Mitglieder über ein Stimmrecht verfügen.
Das Bundeskabinett strebt zudem eine Digitalisierung der Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen im Laufe der nächsten fünf Jahre an. Um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen, sollen Telefonreanimation und Ersthelfer-Apps zum Standard werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren möchte man in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfassen und mit den Leitstellen digital vernetzen.
„Die Reform bietet die große Chance, die Notfallversorgung in Deutschland modern und zukunftsfähig aufzustellen. Die noch zu klärenden Unschärfen müssen zügig präzisiert werden. Entscheidend ist, dass die notwendige Strukturreform nicht durch die angekündigten Sparmaßnahmen im Rahmen der GKV-Reform gefährdet wird. Der Rettungsdienst ist vielerorts das einzig verfügbare Hilfsangebot für lebensbedrohliche Notfälle. Seine Leistungsfähigkeit darf nicht eingeschränkt werden. Daher muss die Finanzierung der Strukturen auch weiterhin verlässlich gesichert bleiben“, fordert Kevin Grigorian, Leiter des Stabes der Bundesgeschäftsstelle der Johanniter.



