Hilfsorganisationen befürchten Destabilisierung des Rettungsdienstes
Berlin (red) – ASB, DLRG, DRK, Johanniter und Malteser warnen in einem gemeinsamen Positionspapier vor einer strukturellen Unterfinanzierung des Rettungsdienstes, sollte die geplante Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umgesetzt werden.
Die fünf Hilfsorganisationen betonen, dass sie das Ziel der Bundesregierung, die Finanzlage der GKV zu stabilisieren, unterstützen. Dies dürfe jedoch nicht zulasten der präklinischen Notfallversorgung geschehen, warnen sie. Ein leistungsfähiger Rettungsdienst sei Teil der kritischen Infrastruktur des Gesundheitswesens und sichere die medizinische Versorgung der Bevölkerung rund um die Uhr.
„Der Rettungsdienst übernimmt bereits heute eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Fünf. Während ambulante und stationäre Versorgungsangebote vielerorts an ihre Grenzen stießen oder zurückgingen, federe der Rettungsdienst zunehmend Versorgungslücken ab und übernehme zusätzliche Aufgaben in der Notfallversorgung.
Besonders kritisch bewerten die Hilfsorganisationen die geplante Entkopplung tariflicher Entwicklungen von der Refinanzierung. Das bedeutet, dass tariflich zugesicherte Lohnerhöhungen künftig womöglich nicht mehr vollständig von den Krankenkassen übernommen werden sollen. Die Differenz müsste dann von Rettungsdienstträgern und Hilfsorganisationen getragen werden. Diese Entkopplung greife in die Tarifautonomie ein und stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Dieses hatte betont, dass Tariflöhne im Gesundheitswesen grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen sind.
Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst fordern daher gemeinsam eine gesetzliche Klarstellung zur Vollkostenfinanzierung des Rettungsdienstes. Konkret sprechen sie sich für eine Ergänzung des § 133 SGB V aus, die Vergütungsvereinbarungen entsprechend der realen Kostenentwicklung ermöglicht und damit eine Ausnahme von der Deckelung entlang der Grundlohnrate schafft.
Die Hilfsorganisationen warnen eindringlich davor, die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Maßnahmen zu verfolgen, die die Leistungsfähigkeit der Notfallversorgung und die Stabilität des Rettungsdienstes gefährden würden.




