Akademische Ausbildung nicht für Rettungsassistenten

Berlin (re.de) – Im Sommer letzten Jahres sprach sich die Gesundheitsministerkonferenz einstimmig für die Aufnahme sog. Öffnungsklauseln analog § 4 VI Krankenpflegegesetz in die Berufsgesetze der übrigen Gesundheitsfachberufe aus. Über diese Öffnungsklauseln soll die Erprobung von akademischen Ausbildungen für nichtärztliche Gesundheitsberufe auf Fachhochschul-Ebene möglich werden. Im April hatte das Land Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der die Aufnahme von Öffnungsklauseln in die Berufsgesetze der Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und der Rettungsassistenten vorsah. Bereits kurze Zeit später war zu vernehmen, daß das Gesundheitsministerium des Saarlandes die Rettungsassistenten ausklammern möchte.

Auf der Sitzung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses am 7. Mai, einer Arbeitstagung von Ministerialbeamten, wurde schließlich eine Beschlußempfehlung für die Abstimmung im Plenum erarbeitet, die den Gesetzesantrag aus NRW befürwortet, den Rettungsassistentenberuf aber ausklammert.

Anzeige

Der Begründung kann entnommnen werden, daß die RettAss-Ausbildung aufgrund der Zugangsvoraussetzung Hauptschulabschluß und einer Ausbildungsdauer von nur zwei Jahren weder inhaltlich noch formal die Voraussetzungen für eine modellhafte Erprobung für ein Fachhochschul-Studium erfülle. Im Gegensatz zu anderen Gesundheitsfachberufen wäre der Anteil der Berufsfachschüler mit (Fach-)Abitur sehr gering. Zudem hätte der RettAss-Beruf kein wirklich eigenes Profil, die Fachkompetenz der Notfallrettung wäre dem Arztberuf eigen. Im Plenum wurde am 23. Mai der Beschlußempfehlung des Gesundheitsausschusses entsprechend votiert. Der an den Bundestag weitergeleitete Gesetzesentwurf ist nun nur noch auf die Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden bezogen.

Der Berufsverband für den Rettungsdienst (BVRD) ist der Auffassung, die genannten Aspekte wären allesamt unzutreffend. Die gegenwärtigen Zugangsvoraussetzungen und die Dauer der Ausbildung, die nun als Kriterien herangezogen wurden, würden nicht den Anforderungen der Ausbildung und der Berufspraxis entsprechen, sondern wären 1989 aus politischen Gründen so festgeschrieben worden. Der Anteil der Auszubildenden an Schulen für Rettungsassistenten mit (Fach-)Hochschulreife würde zudem bei etwa 40%, der der Hauptschulabsolventen lediglich bei 20% liegen.

Dr. Gerhard Nadler (BVRD) gegenüber rettungsdienst.de: „Wenn als alternative Möglichkeit zur Ausbildung an einer Berufsfachschule ein grundständiges FH-Studium zum Rettungsassistenten vorläufig nicht erreichbar ist, dann muss man eben ausbildungsintegrierende und berufsbegleitende Studiengänge anstoßen, die inhaltlich einem grundständigen Studiengang nahe kommen!“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert