Erneute Überlastung der Notfallversorgung befürchtet

(Bild: Thorsten Töller/pixabay.com)Berlin (Zi) – Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat berechnet, welche Effekte die Empfehlungen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ auf die derzeitige ambulante Akut- und Notfallversorgung haben könnten. Der Rettungsdienst wäre unmittelbar betroffen.

Im Februar 2023 hatte die Regierungskommission ihre Empfehlung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland veröffentlicht. Darin schlägt sie vor, die Notfallversorgung möglichst an größeren, gut ausgestatteten Krankenhäusern zu konzentrieren. Zur Entlastung dieser Notaufnahmen sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Bereitschaftspraxen an jenen Notaufnahmen einrichten. Dies wird Integriertes Notfallzentrum (INZ) genannt.

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Nach dem Konzept der Regierungskommission soll die Bereitschaftspraxis an allen Kliniken der Notfallstufe 3 rund um die Uhr besetzt sein. An allen Krankenhäusern der Notfallstufe 2 empfiehlt die Kommission eine Besetzung der Bereitschaftspraxis Mo-Fr 14-22 Uhr sowie Sa, So und feiertags 9-21 Uhr.

Darüber hinaus sollen, wo regional erforderlich, auch an Kliniken der Notfallstufe 1 Bereitschaftspraxen oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) im 24/7-Betrieb eingerichtet werden. Zusätzlich empfiehlt die Regierungskommission, den fahrenden ärztlichen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr anzubieten.

Vor diesem Hintergrund hat das Zi berechnet, welche Effekte diese Regelungen auf die derzeitige ambulante Akut- und Notfallversorgung haben könnte.

Danach könne der Vorschlag der Regierungskommission dazu führen, dass die Zahl der Bereitschaftspraxen von heute rund 865 deutlich reduziert wird, da die Kommission von 160 Krankenhäusern der Notfallstufe 3 und von 260 Krankenhäusern der Notfallstufe 2 ausgeht.

Um aber die erweiterten Präsenzzeiten in rund 420 INZ durch niedergelassene Allgemeinmediziner und -medizinerinnen, Internisten oder Chirurginnen bereitstellen zu können, müssten rund 600 Vertragsarztpraxen täglich geschlossen werden. Der Grund hierfür ist, das niedergelassene Ärzte und Ärztinnen zum Dienst in den Bereitschaftspraxen verpflichtet wären oder Ruhezeiten einzuhalten hätten. Sie stünden dadurch in den Praxen nicht zur Verfügung.

Ein gewisser Anteil der Patientinnen und Patienten würde sich daraufhin voraussichtlich an die Notfallversorgung wenden. An den INZ werden aber üblicherweise weniger Patienten pro Stunde behandelt, als im regulären Praxisbetrieb. Geht man davon aus, dass an künftigen INZ in etwa die gleichen Fallzahlen pro Stunde ambulant behandelt werden wie heute, wäre dort mit rund einer Million zusätzlichen Patientenkontakten zu rechnen. Rechnerisch bleiben somit rund drei Millionen Patientenkontakte, die entweder in anderen Praxen versorgt werden müssten oder zusätzlich in die Notfallversorgung drängten – und dort wieder eine Überlastung hervorrufen würden.

„Im Jahr 2021 rechneten die Krankenhäuser rund 8,8 Millionen ambulante Notfälle mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Dieser Zahl standen ungefähr 200 Millionen behandelte Akutfälle in den Praxen gegenüber. Würden regelhaft nur zehn Prozent dieser Akutfälle, also 20 Millionen Patientinnen und Patienten jährlich, Abhilfe in der Notfallversorgung statt in den Praxen suchen, wären Rettungsdienste und INZ sehr schnell überlastet. Die Regierungskommission muss daher neu denken: Die anstehende Reform darf den Zugang zur Notfallversorgung nicht so regeln, dass Patientinnen und Patienten die Notfall- gegenüber der Regelversorgung vorziehen. Dies würde nur einen Teufelskreis der Überlastung schaffen. Die medizinische Notfallbehandlung muss vielmehr etwas Besonderes für echte Notfälle bleiben“, forderte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

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