Notfallsanitäter: DBRD kritisiert Feuerwehren in NRW

Offenbach/Queich (DBRD) – Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) kritisiert die Pläne der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen, wonach die Umsetzung des Notfallsanitäter-Gesetzes (NotSanG) erst in über 15 Jahren erfolgen soll. Nach Meinung des DBRD sei dies „unverantwortlich und absolut inakzeptabel“.

„Wenn nicht unverzüglich eine Einigung über die Kostenübernahme für die Ausbildungs- und Prüfungskosten mit den Kostenträgern getroffen wird, kann ein Großteil der jetzigen Rettungsassistenten nicht die Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter durchlaufen“, warnt der DBRD. Das Notfallsanitätergesetz lasse bewusst nur eine Ergänzungsprüfung bis zum Jahr 2020 zu, was nach Auffassung des Verbandes ausreichend sei. Der DBRD verweist auf andere Bundesländer, in denen bereits entsprechende Regelungen zur Umsetzung des NotSanG getroffen worden seien.

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In NRW seien es zunächst behördliche Hindernisse zwischen dem Gesundheitsministerium und den Bezirksregierungen gewesen, die eine Umsetzung des NotSanG verzögert hätten. Jetzt aber fordere der größte Leistungserbringer im nordrhein-westfälischen Rettungsdienst „für über 15 Jahre alles beim Alten zu belassen“, so der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst.

Der Notfallsanitäter müsse nach Ansicht des DBRD künftig möglichst häufig in der Notfallrettung eingesetzt werden und nicht ab und an, wie bei den Feuerwehren zurzeit durch die Multifunktionalität üblich. Dadurch werde deutlich mehr an Personal vorgehalten, als bei anderen Organisationen üblich. Qualität müsse über der Quantität und der Multifunktionalität stehen.

„Sollten die Feuerwehren bei ihrer Haltung bleiben, müssen mehr als 100 Mio. Euro alleine für die Weiterqualifizierung aller jetzigen Rettungsassistenten in NRW ausgeben werden“, rechnet der Berufsverband vor. „Ein Betrag, den sich sicherlich weder die Kostenträger noch die Kommunen leisten wollen und können.“

Der DBRD fordert, Feuerwehrbeamte bedarfsgerecht zu Notfallsanitätern weiterzuqualifizieren und diese zu großen Teilen in der Notfallrettung einzusetzen. „Nur damit kann die notwenige Handlungskompetenz erreicht werden und erhalten bleiben“, zeigt sich der DBRD überzeugt. Eine Abkehr vom multifunktionalen Feuerwehrbeamten sei deshalb aus Sicht des DBRD unumgänglich.

(03.11.2014; Symbolfoto: Markus Brändli)

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Naja warum nicht, ist das Gesetz doch von vorne bis hinten nicht durchdacht.
    In 15 Jahren gibt es eh wieder was neues , wobei der Nottsan wahrscheinlich bis dahin auch noch nicht gereift ist.
    Aber wahrscheinlich wissen es eh wieder die meisten besser

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  2. Ich sehe das wie mein Vorredner. Jetzt kritisieren die, die auf Biegen und Brechen was zusammengewürfelt haben und deren Rechnung nicht aufgeht… Mit aller Gewalt ein System über den Haufen werfen wollen halte ich für unglücklich. Gruß aus NRW

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  3. Es ist einfach nur traurig mit welcher Selbstverständlichkeit dieser Berufsverband wissentlich Falschaussagen tätigt.
    Er ist noch nicht einmal in der Lage zwischen dem Notfallsanitätergesetz – dieses wird so wie der Bund es geschrieben hat umgesetzt – und dem zu novellierenden Rettungsgesetz NRW zu unterscheiden.

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  4. Ich stimme Dir voll und ganz zu, Olaf. Auch, wenn es 25 Jahre “gereift” ist, ist das NotSanG ein politischer Schnellschuss, der unbedingt noch in die vergangene Legilaturperiode gequetscht werden musste. Und zwar auf Biegen zund Brechen und ohne Blick auf die Praktikabilität!
    Ich bin auch weiter dafür, dass RettAssG in Kraft zu lassen und einfach die Ausbildung des RA auf drei Jahre zu verlängern, so wie es in der Krankenpflege auch der Fall war. Muss denn im Rettungsdienst das Rad immer gleich komplett neu erfunden werden!?

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  5. @all: Es verdichten sich die Hinweise, dass das RettAssG nicht, wie bisher geplant, zum 31.12.2014 auslaufen wird, sondern “in die Verlängerung gehen wird”.

    Ansonsten wird es nämlich ab Januar 2017 statt zum NOTSAN zu einem NOTSTAND in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr kommen – und das können weder der Bund noch die Länder wirklich wollen, oder?

    Kopfschüttelnde Grüße – diesmal wieder aus dem Südwesten

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  6. Ich finde auch, dass man die Ausbildung zum RettAss auf 3 Jahre erhöhen sollte. Die Krankenpflege ist mit unserem Beruf vergleichbar – eine Krankenschwester hat den gleichen Status wie eine Gesundheits- und Krankenpflegerin . Das Rad Rettungsdienst muss man nicht neu erfinden, hier und da nur verfeinert optimieren und den Stand der Ausbildung innerhalb der Republik auf ein gleiches Niveau bringen. Würde absolut reichen…

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  7. Doch leider seid es den Rettungsassistenten gibt hat man es nie hinbekommen, sei es Inhalte der Ausbildung, Notkompetenz , soziales , berufliche Absicherung usw. never ending Story
    Und das will und möchte man bei dem Notfallsani hinbekommen????
    Ja nee is klar

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  8. @Jörn: RettAssG in die Verlängerung zu schicken, wäre der einzig richtige Weg. Wo her hast du diese Informationen?

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  9. @”Julia” et al.:

    Man sollte mal Bundesland für Bundesland abfragen, WANN und WELCHE im Rettungswesen aktiven Organisationen (Feuerwehren, Hilfsorganisationen, private RD-Unternehmen etc.) sowie Rettungsdienst-/Notfallsanitäterschulen bereits mit der 3-jährigen VOLLausbildung von künftigen Notfallsanitäterinnen und -sanitätern begonnen haben.

    Diese Abfrage-Ergebnisse sollte man zeitnah (also vor dem Ende der diesjährigen Sitzungswochen des Deutschen Bundestages) veröffentlichen.

    Außerdem sollte man die in den 16 Bundesländern zuständigen Ministerien und Senaten (d. s. die dortigen Innen- sowie die Sozialressorts) mal fragen, WIE der Bedarf an NotSan, RettAss und RettSan ab dem 01.01.2017 aussieht bzw. OB zum 01.01.2017 in allen Bundesländern die jeweiligen Rettungsdienstgesetze an die neuen Gegebenheiten angepasst sein werden…

    Das BMG, namentlich die dort seit dem Jahr 2009 tätige Parlamentarische Staatssekretärin, Frau Annette Widmann-Mauz (CDU, MdB, seit neuestem Mitglied der “CDU[-]Zukunftskommission”; sie stammt aus dem “Muster-Ländle”, ihr Wahlkreis ist Tübingen-Hechingen), sollte man mal fragen, WIE bzw. OB es/sie die Umsetzung des NotSanG durch die Bundesländer auch weiterhin begleitet?

    Das LEBENSMOTTO der Staatssekretärin lautet übrigens: “Wir müssen heute handeln, um Zukunft möglich zu machen.”

    Hm, eine Zukunft wird es auch ohne unser Zutun geben – allerdings wohl keine menschenfreundliche…

    FAZIT: Die Antworten auf die oben gestellten Fragen würden m. E. erklären, WESHALB das RettAssG nicht zum Jahresende auslaufen DARF, KANN – und wohl auch nicht auslaufen WIRD.

    @”Julia”: Meine “Quellen” hatte ich Ihnen fernmdl. bereits genannt, ja?

    Schöne Grüße aus dem Westen

    PS: Errare humanum est! – Ich befürchte allerdings, dass nicht ich es bin, der sich hier irrt. :-/

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  10. Und dann stellt sich die Frage selbstzahler? Ich denke nicht…..oder?
    Da es sich ja um ein neues oder erweitertes Berufbild mit angeblicher bzw. mit mehr Verantwortung handelt , wie sieht es dann jeweilig mit dem Verdienst aus? Oder ist es auch dort wieder von Organisation usw. verschieden.
    Oder wird es noch weniger.
    soll ja mein Problem nicht sein, da ich diesen Beruf nicht mehr ausübe, aber für die Kollegen doch schon eine wichtige Frage.
    Man kann und sollte ja nicht nur verlangen und vorschreiben

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  11. Die ganze Branche ist lächerlich mit ihren Profilneurotikern. Wer für die Konditionen dort arbeitet ist schön blöd.

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