ÖAMTC-Flugrettung kündigt der Republik Österreich

Wien (ÖAMTC) – “Jeder dritte Einsatz der ÖAMTC-Notarzthubschrauber wird nicht bezahlt. Dazu kommt, dass der Großteil der restlichen Einsätze mit Tarifpauschalen abgegolten werden, die längst nicht mehr dem tatsächlichen Kostenaufwand entsprechen. Zusätzlich sieht sich der ÖAMTC mit stetig ansteigenden Kosten konfrontiert”, zählt Werner Kraus, Präsident des ÖAMTC, die Punkte auf, die dazu geführt haben, dass sein Verband die Zusammenarbeit mit der Republik Österreich gekündigt hat. 

Trotz unzähliger Gespräche mit Behördenvertretern und Politikern aus Bund und Land ist es bis zum heutigen Tag nicht gelungen, für jene neun Standorte, die der ÖAMTC im Jahr 2001 vom Innenministerium übernommen hat, eine befriedigende Finanzierungslösung zu finden.

Anzeige

Der ÖAMTC sieht sich deshalb gezwungen, seine Verträge mit der Republik Österreich aufzukündigen. Einzig die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Burgenland haben die notwendige Finanzierungsgrundlage zur mittelfristigen Absicherung der Flugrettung in den jeweiligen Bundesländern geschaffen.

“Selbstverständlich wird sich aber der ÖAMTC bis zum Vertragsende am 31.12.2010 auch weiterhin als verlässlicher Partner präsentieren und die betroffenen Flugrettungsstandorte in Wien, Linz, Salzburg, Klagenfurt, Graz, Niederöblarn, Lienz, Nenzing und Innsbruck vertragskonform betreiben”, führt der Präsident aus.

“Jedem Österreicher ist bewusst, dass er für eine erbrachte Dienstleistung wie Wegkosten, Arbeitszeit und Material ein festgelegtes Entgelt entrichten muss”, sagt auch der Generalsekretär des ÖAMTC, Hans Peter Halouska. “Anders ist das jedoch bei der Dienstleistung, die der ÖAMTC im Auftrag der Republik erbringt.”

Tagtäglich bringen die ÖAMTC-Hubschrauber Notärzte und Flugrettungssanitäter zum Einsatzort. Patienten werden transportiert, in geeignete Kliniken geflogen, Verunglückte aus Bergnot gerettet, Vermisste gesucht – Menschenleben gerettet. “Nie, von flugtechnischen Gründen einmal abgesehen, trifft jedoch der ÖAMTC die Entscheidung, ob ein Notarzthubschrauber startet oder nicht. Diese Entscheidung trifft immer eine vom ÖAMTC unabhängige Leitstelle”, erklärt Halouska.

Monate später entscheidet dann die jeweils zuständige Krankenkasse, ob der Einsatz überhaupt gerechtfertigt war und daher auch bezahlt wird. “Ist das nicht der Fall, wurde zwar seitens des Clubs eine Dienstleistung erbracht, der ÖAMTC bleibt aber auf den Kosten sitzen und muss diese aus seinem Budget abdecken”, beklagt der Generalsekretär.

Da der ÖAMTC aber weder in der Lage noch Willens ist, die Finanzierung eines Services, der an sich Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens ist, auf Dauer in einem immer größeren Ausmaß zu subventionieren, wurden die bestehenden Verträge nun vorsorglich aufgekündigt.

“Diese bereits heute ausgesprochene Kündigung gibt den politisch Verantwortlichen ausreichend Zeit, an einer adäquaten und nachhaltigen Lösung für die Zukunft zu arbeiten”, führt der ÖAMTC-Generalsekretär weiter aus. “Schon ein Euro pro Jahr und Sozialversichertem würde ein sozialverträgliches Flugrettungssystem auf Jahre absichern.”

Die ÖAMTC-Flugretter sind bereit, ihr in den vergangenen 25 Jahren erworbenes Know-how zum Fortbestand einer sozial verträglichen Flugrettung in Österreich jederzeit einzubringen. Darunter versteht der Club, dass Notartzhubschraubereinsäzte für Patienten weiterhin unentgeltlich sind und die öffentliche Hand die Kosten der Flugrettungseinsätze vollständig trägt. “Selbstverständlich steht der ÖAMTC auch nach dem Jahr 2010 als Partner zur Verfügung, jedoch nur auf Basis einer gesicherten Finanzierung”, betonen Kraus und Halouska unisono.

Das Lösungsmodell für sozial verträgliche Flugrettung des ÖAMTC finden Sie hier.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Das österreichische Rettungswesen steht in finanzieller Hinsicht nicht nur in der Flugrettung vor dem Kollaps. Solange nicht eine geostrategisch fundierte und sinnvolle Stationierung der Rettungsmittel vorliegt, wird sich das System selbst immer weiter in den Ruin treiben. So verfügt nur das Bundesland Tirol mit etwa 2 Mio. Einwohnern über sage und schreibe 19 (!) Notarzt- und Rettungshubschrauber! Von Verhältnismässigkeit kann da sicher keine Rede mehr sein… Auch nicht bei der teilweise völlig planlosen Hubschrauberalarmierung durch diverse Leitstellen, z. B. bei einer Unterarmfraktur nach Fahrradsturz.
    Die Vorgehensweise des ÖAMTC ist die logische Konsequenz einer völlig unkoordinierten und ignoranten Politik in der Notfallrettung durch Politik und Kostenträger. Vielleicht wacht man dort jetzt endlich auf und agiert, aber mit Vernunft! Ich persönlich habe große Achtung vor dieser Entscheidung, denn sie beweist, dass nicht alle Organisationen obrigkeitshörig sind, wo jahrelanges soziales Engagement nur zu gern als selbstverständlich angesehen wird. Vielleicht wird nun auch durch diese Entscheidung der Wildwuchs an privaten Hubschrauberbetreibern in Österreich, speziell Tirol, eingedämmt, die auch im bayerischen Grenzgebiet “retten”…

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Habe eine Bekannte Frau Hable aus Kittsee die sich im Herbst 2010 bei einer Bergwanderung in der Gegend Bad Ischl den Knöchel gebrochen hat. Die Flugrettung wurde angefordert da das Gelände per Auto nicht erreichbar war.
    Sie lag eine gute Woche in Bad Ischl und dann im Krankenus Kittsee, Liegegips!
    Schon kurze Zeit nach dem Unfall flatterte Ihr ein Rechnnung von € 4300.– ins Haus! Es war ein Freizeitunfall aber wie hätte man sie mit einem Knöchelbruch ins Tal befördern können, wenn nicht mit dem Heli. Daß dies erforderlich war muß ja aus der Krankengeschichte zu entnehmen sein ! Es kann ja nicht sein daß diese Frau über bleibt, mit zwei Versicherungen, einmal Ihre Gebietskrk. und die Beamtenversicherung ihres verstorbenen Gatten.
    Möchte gerne wissen wer die ganzen “Glockner” Einsätze die oft tagelang dauern, bezahlt.
    Öamtc- Flugrettung häufige Fragen Facebook steht das ein durchschnittlicher Hubschraubereinsatz rund € 2000,– kostet, woher dieser Unterschied !
    Mein Mann und ich sind doppelt versichert 1x ÖAMTC 1x Visacard ,aber eine Freizeitversicherung müßte eigentlich gesetzlich eingeführt werden, dafür müßte der Öamtc und die Visa wieder billiger sein. Oder nur für Einsätze außerhalb des Landes zuständig sein.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. @ Thomas Wagner
    Das Bundesland Tirol hat nicht 2. Millionen, sondern nur ca. 770.000 Einwohner (Quelle:Tirol Info)
    Wie Sie auf 19 Hubschrauber kommen ist mir schleierhaft? Sicherlich sind es zuviele, aber dies ist der Bequemlichkeit im Abtransport aus den Bergen der letzten 15 Jahre geschuldet. Was die Wilderei in Bayern anbelangt ist dazu nur zu sagen, dass die Anforderung über die bayrischen Leitstellen erfolgt, nach der Devise, der nächstgelegene freie RTH zum Einsatz! Ausserdem ist auch der ÖAMTC ein privatrechtlicher Verein!
    Sicherlich sollte/muss gerade in Tirol der RD effektiv ausgerichtet werden (hat man letztes Jahr versäumt), scheitert aber am ÖRK als Monopolist und den seltsamen Strukturen dieses Vereins. Ausserdem unterscheidet man in Österreich zwischen einem Notarzthubschrauber und einem Ambulanzhubschrauber, was es in Bayern nicht gibt. Hier kommen nur RTH mit Arzt zum Einsatz, die in der Regel nur transportieren, wenn dies auch erforderlich ist.
    Daher werden in Bayern dieses RTH Transport auch durch die Krankenkassen bezalt, Abrechnung nach Flugminuten, unterschiedlich nach Hubschraubermuster.
    Vielleicht sollte Österreich dem bayrischen Beispiel folgen und nur mehr arztbesetze RTH einsetzen und diese sollten auch nur indizierte Transporte durchführen. Leichtverletze können durch die Bergrettung transportiert werden, dauert halt dann etwas länger und eventuell sind mehr personelle Resourcen nötig.
    wie man sieht, ist in Österreich massiver Handlungsbedarf gegeben.
    Ausserdem ist es unerlässlich, dass nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland Risikosportarten und Freizeitunfälle gesondert und ausserhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern sind. Es kann nicht sein, dass Skifahrer, Gleitschirmflieger und Motorradfahrer usw. mit ihren teils schweren Verletzungen und hohen Behandlungskosten die Allgemeinversicherten belasten.
    Wie heißt sie normalerweise: Krankenversicherung – deshalb muss die andere Form – Unfallversicherung heißen!
    Wenn mann sich in Österreich dazu durchringen kann,
    1. den bodengebundenen Rettungsdienst neu und effektiv zu organisieren2
    2. die RTH Einsätze auf die entsprechende Indikation zu beschränken,

    dann wird sich mit Sicherheit eine Lösung finden lassen.

    Tirol hat ja den richtigen Schritt mit Saison-RTH gemacht!

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert