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Reanimationsregister erfasst Wirkung von Ersthelfer-Apps und Telefonreanimation

30. März 2026

Foto: DGAI e.V.

Nürnberg (DGAI) – Das Deutsche Reanimationsregister hat seine Datenerhebung maßgeblich erweitert: Zwei neue Module erfassen künftig erstmals standardisiert die Wirkung von Smartphone-basierten Ersthelfenden-Alarmierungssystemen sowie mehr Informationen zur Telefonreanimationen.

Ziel sei es, die Rolle von Leitstellen und Ersthelfenden bei der Reanimation noch präziser zu analysieren und so neue Ansätze zur Verbesserung der Notfallversorgung zu entwickeln, heißt es in einer Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), unter deren Trägerschaft das Register steht.

Ein Schlüssel in der Verbesserung der Versorgungskette liegt in der Nutzung von Smartphone-basierten Ersthelfenden-Alarmierungssystemen (SbEA). Diese Systeme können bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand registrierte Helferinnen und Helfer in unmittelbarer Nähe per App alarmieren und so entscheidende Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

Mit dem neuen SbEA-Datensatz, der in Zusammenarbeit mit App-Herstellern, Rettungsdiensten und Fachgremien entwickelt wurde, schafft das Reanimationsregister erstmals eine strukturierte und standardisierte Datengrundlage zur wissenschaftlichen Auswertung dieser Systeme. Der Datensatz wird künftig als Modul unter dem Begriff „Leitstellenversorgung“ geführt und ist sowohl durch Rettungsdienste als auch direkt durch Leitstellen dokumentierbar. Eine Schnittstelle zum Import durch App-Anbieter ist ebenfalls in Planung.

Das neue Modul unterscheidet dabei künftig systematisch zwischen drei Gruppen:

- First Responder – qualifizierte Personen, die durch die Leitstelle alarmiert werden, etwa aus dem Bereich von Feuerwehr oder anderen BOS-Fachdiensten

- aktivierte Ersthelfende, die beispielsweise per App alarmiert werden und sich nicht im Dienst befinden, sowie

- zufällig anwesende Ersthelfende, die ohne vorherige Alarmierung Hilfe leisten.

Erstmals werden die Daten von First Respondern und aktivierten Ersthelfenden entsprechend den aktuellen internationalen Empfehlungen (Utstein-Standard) getrennt erfasst. So lässt sich künftig genauer analysieren, welche Form der frühen Hilfe in welcher Konstellation welchen Beitrag zur Versorgung leistet. Ergänzend dokumentiert das Register unter anderem Alarmierungswege, Entfernungen, verfügbare Ausrüstung – etwa automatisierte externe Defibrillatoren (AED) – sowie den jeweiligen Ausbildungsstand.

Ein weiterer Baustein in der Optimierung der Versorgung ist die konsequente Umsetzung der telefonisch angeleiteten Reanimation (T-CPR).

Die Telefonreanimation gilt als wirksame Maßnahme, um die Zeit bis zum Beginn lebensrettender Maßnahmen zu überbrücken. Nach Hochrechnungen des Deutschen Reanimationsregisters wird sie derzeit in rund 40 Prozent der Fälle durchgeführt. Dabei ist eine nicht erfolgte T-CPR nicht automatisch Ausdruck eines Versäumnisses: In einzelnen Situationen sind bereits qualifizierte Ersthelfende oder medizinisches Fachpersonal vor Ort, sodass keine telefonische Anleitung erforderlich ist.


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