Handlungsempfehlungen für ethische Entscheidungen im Rettungsdienst
Berlin (DIVI) – Die Sektionen „Ethik“ sowie „Notfall- und Katastrophenmedizin“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V. haben Handlungsempfehlungen zur ethischen Entscheidungsfindung im Rettungsdienst vorgelegt.
Die Publikation wurde von der DIVI gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Board „Präklinische Notfallmedizin“ der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) erstellt. Nach Angaben der DIVI gibt es damit erstmals umfassende Handlungsempfehlungen für ethisch reflektierte Entscheidungen unter Einsatzbedingungen.
„Entscheidungen im Rettungsdienst müssen oft in kürzester Zeit und auf Basis begrenzter Informationen getroffen werden, sollen dabei aber dennoch medizinisch fundiert sowie ethisch und rechtlich verantwortbar sein“, erläutert Erstautor Dr. Steffen Grautoff, Ärztliche Leitung Rettungsdienst im Kreis Herford (NRW) und Mitglied der Sektion Ethik. „Hierfür versteht sich die vorliegende Veröffentlichung als Hilfestellung für alle im Rettungsdienst Tätigen!“ Das Paper ist open access in der Zeitschrift Notfall + Rettungsmedizin publiziert.
Aufgeführt werden reale Herausforderungen wie zum Beispiel multimorbide Patientinnen und Patienten oder psychische Krisen. „Auch haben wir das starre algorithmische Vorgehen im Rettungsdienst durch individualisierte ethische Abwägungen ergänzt“, so der stellvertretende Sprecher der Sektion Ethik, Dr. Jochen Dutzmann, Oberarzt in der Klinik für Innere Medizin am Universitätsklinikum Halle. Das Paper betone das „Zwei-Säulen-Modell“ aus medizinischer Indikation und Patientenwille als Grundlage jeder Maßnahme und legitimiere ethisch begründete Therapiebegrenzungen, Nicht-Transport und palliative Zielsetzungen.
Der stellvertretende Sprecher der Sektion „Notfall- und Katastrophenmedizin“, Notfallsanitäter Bernhard Gliwitzky, betont: „Besonders wichtig war uns die Entscheidungskompetenz des gesamten Rettungsteams zu stärken, indem medizinische Möglichkeiten mit prognostischer Realität und Patientenwünschen abgeglichen werden.“
Überblick über die Handlungsempfehlungen:
Therapiebegrenzung und palliative Ziele: Bei fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankungen (beispielsweise terminale Tumor- oder Organinsuffizienz) vorrangig Symptomlinderung (Atemnot, Schmerzen) statt Lebensverlängerung; Integration der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
Reanimationsentscheidungen: Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Herz‑Kreislauf‑Stillstand nur bei Indikation und mutmaßlichem Patientenwillen; Abbruch oder Unterlassung möglich, wenn aussichtslos.
Psychische Erkrankungen: Strukturierte Einwilligungsprüfung; Zwangsmaßnahmen nur bei Eigen-/Fremdgefährdung gemäß Psychisch-Kranken-Gesetz der Länder.
Dokumentation und Beratung: Lückenlose Protokollierung; Telenotarzt/Telenotärztin einbeziehen; Rechtsgrundlagen wie Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten priorisieren.



