84-Jährige nicht reanimiert – Bußgeld verhängt

Reutlingen (rd.de) Weil er eine 84-Jährige nicht reanimiert hatte, verlor ein Rettungsassisten seinen Job. Nun sollte ein Gericht entscheiden, ob der Rettungsassistent der unterlassenen Hilfeleistung schuldig ist.

Über den Hausnotruf ging ein Alarm ein: Eine 84-Jährige klagte über Atemnot. Wie die Südwest-Presse berichtet, sollte ein Rettungsassistent und ein Auszubildender nach dem Rechten sehen. Der Rettungsassistent entschied bei der Dame keine Wiederbelebungsmaßnahmen mehr einzuleiten. Zu seiner Verteidigung verwies der Rettungsassistent auf die blau verfärbten Finger und einen Nulllinie im EKG. Doch das reiche als sicheres Todeszeichen nicht aus, befand das Gericht. Die Entscheidung keine Wiederbelebungsmaßnahmen mehr zu ergreifen, hätte zwingend ein Arzt treffen müssen. Im übrigen hatte der Rettungsassistent nicht gewusst, dass die Patientin selbst den Notruf ausgelöst hatte und der Herzstillstand dementsprechend nicht lange zurückliegen konnte.

Anzeige

Der angeklagte Rettungsassistent zeigte sich tief betroffen. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es wurde ein Bußgeld in Höhe von 90 Tagessätzen festgesetzt. Damit blieb das Gericht unterhalb der Schwelle einer Vorstrafe.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Was mich bei der Meldung sehr irritiert ist, dass das Alarmstichwort Atemnot dazu führte, einen RA mit einem Praktikanten in Marsch zu schicken. Als Türöffner für den Rettungsdienst oder First-Responder geht das sicher in Ordnung, aber als Rettungsmittel war das doch unzureichend.

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Wieso sollte ein RA mit einem RA i.P. nicht für so etwas reichen?
    Habe ich irgendwas überlesen oder verstehe ich was falsch?

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Der Alarm kam nicht über die normale Rettungsleitstelle sondern über die Leitstelle für den Hausnotruf. Dadurch wird kein Rettungsmittel der Regelvorhaltung alarmiert sondern jemand aus dem Hausnotruf-Dienst. Das sind Krankenschwestern, HvO usw. und diese entscheiden dann ob Rettungsmittel der Regelrettung nötig sind. So war es zumindest gedacht als ich für diesen Dienst tätig war. Aber nichts destso trotz Stand diese Entscheidung nicht zu reanimieren nur einem Arzt zu, ohne Frage.

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. Ein “Praktikant” bzw. “Auszubildender” kann ein RA im Praktikum sein, der von seiner Qualifikation her schon mind. RS ist. Insofern ist das kein Problem. Kommt auf auf das RDG an, wie da der “Rettungswagen” definiert ist.

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Hallo Mario,

    wieso ist denn ein RTW mit einem RA und einem Praktikanten für dich ein unzureichendes Rettungsmittel?
    Es ist doch alles was man braucht auf dem RTW vorhanden, und falls nötig kann der NA ja immer noch nachalarmiert werden!
    So ist es jedenfalls bei uns im KV…

    Zur Meldung: Ob er nun gewusst hätte, dass die Patientin selbst den Notruf ausgelöst hat oder nicht, hätte er meiner Meinung nach trotzdem mit der Reanimation anfangen müssen. Zyanotische Finger haben noch lange nix zu sagen!!!

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. Es wird wohl eher so gewesen sein, dass im Rahmen eines Hausnotrufeinsatzes ein Mitglied der Organisation, in dem Fall eben ein RA, nach dem Rechten sehen sollte. Die Besatzung eines RTW kann es ja nicht gewesen sein.

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. @ Mario Gongolsky

    Kommt auf das Rettungsdienstgesetz an. In NDS reicht´s aus, dass auf dem RTW ein RettAss sitzen muss. Der Beifahrer wird dort als “Geeignetes Personal” bezeichnet. Was ein RettSan, Azubi oder ZIVI sein kann.

    Auf diesen Kommentar antworten
  8. Was ist daran bitte unzureichend? Warum soll ein RTW ( besetzt mit RA + einem Auszubildendem, wohl RAiP) bitte unzureichend sein??? Abgesehen davon, dass im Bericht nicht auszuschließen ist ob ein NA per NEF ebenfalls alarmiert wurde(!!!), wird man wohl nicht bei jeder gemeldeten Atemnot einen NA mit alarmieren,oder wo ist dies der Fall!? Wenn ja,dann beglückwünsche ich Sie anscheinend in einem Rettungsdienstbereich zu leben, indem zu jeder Hyperventilation etc. einer Ihrer unzählig vorhandenen Notärzte alarmiert wird und in dem ein RTW mit RA und Auszubildendem besetzt, als Türöffner für Ihren hochqualifizierten RTW fungiert! Dann müssen Sie mir verraten wo den dieses Dörfchen liegt…

    Auf diesen Kommentar antworten
  9. Akute Atemnot ist eine Notarztindikation.
    Ich kann mir auch vorstellen dass das NEF mitgeschickt wurde (wissen tue ich es nicht) und das es deswegen zu einer Konsequenz gekommen ist.
    Fakt ist allerdings, ein RA hat das nicht zu entscheiden und immer mit der Reanimation zu beginnen. Den Tod stellt der Arzt fest!
    Ich weiß, das geht an der Wirklichkeit und der Einstellung Vieler vorbei, aber lieber sicher als das man eine eingegossen bekommt. Man sieht ja was dabei rauskommt!

    Auf diesen Kommentar antworten
  10. Es ist immer schwierig – eigentlich kaum möglich – ein Geschehen juristisch zu bewerten, wenn man die “Fakten” lediglich aus einer Meldung einer Tageszeitung hat.

    Dennoch: Geht man von diesen “Fakten” aus und berücksichtigt man die Ausführungen des Richters und der Staatsanwältin, wie sie nach dem Bericht der Tageszeitung gemacht wurden, ist die Verurteilung wegen “unterlassener Hilfeleistung” für mich nicht nachvollziehbar.

    1. Der Richter führte aus, er gehe nicht davon aus, daß die Frau hätte gerettet werden können. Insofern stellt sich die Frage, ob die ERFORDERLICHKEIT für eine Hilfeleistung, ein objektives Tatbestandmerkmal des § 323c StGB, wirklich gegeben war. Wohl eher NEIN !!

    2. Daß die Entscheidung nicht zu reanimieren nur ein Arzt hätte treffen dürfen, das ist doch ein indirektes Argument bezüglich einem “Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz”, konkret §§ 1 u. 5 HeilpraktikerG. Das eine zentrale juristische Problem – dieses und ähnlicher Fälle – liegt nämlich genau hier.

    3. Und wo blieb in diesem Fall die verfassungskonforme Auslegung der Strafgesetze ?? Berücksichtigt man den mutmaßlichen Willen der Patientin, konkret die “mutmaßliche Einwilligung” (Grundlage ist das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht), die für eine medizinische Behandlung in diesem Fall bei juristischer Betrachtung notwendige Voraussetzung gewesen wäre, muß davon ausgegangen werden, daß diese Patientin in diesem konkreten Fall KEINE Wiederbelebung gewünscht hätte, da allenfalls ein Überleben mit einem Hirnschaden die Folge gewesen wäre !! Das ist das andere zentrale juristische Problem in diesem Kontext.

    Aber vielleicht ist vor Ort und auch vor Gericht auch alles etwas anders gewesen als in der Tageszeitung berichtet. …

    Auf diesen Kommentar antworten
  11. Zeigt doch eigentlich nur mal wieder, dass wir eine Novelierrung des RettAs Gesetz brauchen…. Nicht mehr und nicht weniger.

    Hätte man dort reanimiert und die Patientin wäre Verstorben wäre es wieder eine Zeit- und Material- Intensive Schlacht geworden die inzwischen niemand mehr bezahlt.

    Auf diesen Kommentar antworten
  12. Warum wird hier nur über die Qualität der Rettungsmittelbesatzung geredet?

    In meinen Augen hat der RA eine ethisch vollkommen richtige Entscheidung getroffen und wird nun seiner finanziellen Existenzgrundlage beraubt!

    Ich vermute mal solche Entscheidungen werden täglich mehrfach getroffen ohne das diese Entscheidungen vor Gericht kommen.

    Woher stammt daher in diesem Fall die Anzeige / Anklage?

    Auf diesen Kommentar antworten
  13. @ ■Hans-Jörg Maier
    Ich bin sehr verwundert über auffassung zur NEF- Indikaton! Eine Atemnot ist immer eine Notarztindikation!!! Das oftmals viel weiniger dahinter steht liegt inzwichen auch daran das die Bürger wissen was sie am Notruf sagen müssen um einen schnelleren Hausbesuchsdienst zu bekommen als den KV- Arzt! Aber dennoch muss man bei dem Verdacht das der Patient eine Atemnot immer von einem lebensbedrohlichen Zustand ausgehen! Oder was würden Sie sagen wenn es ich um Ihre Mutter handeln würde?

    Ansonsten denke ich ebenfalls das die Reanimationsbereitschaft sowohl beim RD Personal als auch bei Notärzten zurück geganen ist. Es müssten sich einige auf die Rettung zurückbesinnen und nicht nur die Chipkarte und den schnellen Transport im Auge haben um schnell wieder auf Wache in den TV- Sessel zu versinken.

    Auf diesen Kommentar antworten
  14. Wenn ich sichere Todeszeichen feststelle, dann fange ich auch als RS nicht mehr der REA an. Es ist nur die Frage, wie man sichere Todeszeichen definiert. Blau verfärbte Finger und Asystolie sind keine. Wenn jemand aber schon ausgeprägte Totenflecken und/oder Leichenstarre hat, fange ich sicherlich nicht mehr mit dem Drücken an.

    Auf diesen Kommentar antworten
  15. Hallo,
    der Artikel (oben) ist stark gekürzt, wer den Artikel der Südwestpresse liest, wird schnell merken,
    einerseits wenn die Patientin SELBST den Notruf absetzt und über Atemnot klagt, kann ich verstehen warum nur ein RTW und nicht gleich ein Notarzt entsendet wurde;
    Der Beklagte selbst hat anscheinend noch am Einsatzort seine Entscheidung bereuht nachdem er, von der Leitstelle erfahren hat, das die Verstorbene selbst den Notruf abgesetzt hat;
    MIR ist bekannt, das viele erfahrene RAs bei solchen Einsatzbildern ungerne mit einer Reanimation beginnen oder sie nur wiederwillig durchführen;
    KLAR ist jedoch EINES, das GESETZ ist hier klar definiert (den Tod stellt nur ein ARZT fest) und nur weil in Baden-Würrtemberg sehr oft Anfahrtszeiten von deutlich mehr als 10-15min hat, man viel Material und Rüstzeit “unnötig” verballert, sind das noch lange keine Gründ seinen Beruf nicht ordentlich auszuführen.
    Was haben wir gelernt? Ansprechen – Atmung – Puls – Kontrollieren -> Nix vorhanden -> NA-Nachforderung und Reanimation durchführen, das ist doch echt nicht schwer!

    Somit ist doch eigentlich der Originalartikel klar und eindeutig zu verstehen.
    Der Rettungsassistent hat hier eine falsche Entscheidung getroffen, die er hätte niemals Treffen dürfen, hätte er sich an die Rechtsvorschriften gehalten, hätte Ihm niemand “an den Karren fahren können” er bräuchte vielleicht auch keine “psychologische Betreuung”, und würde weiter seinen Beruf ausüben.

    Zum Thema RTW-Besatzung in Baden-Würrtemberg:
    Ein Rettungsassistent und eine geeignete Person als Fahrzeugführer !
    Somit ist alles rechtlich in Ordnung, nur Mir zeigt es wieder das RA i.P mal wieder als “Zweiter-Mann” um Kosten zu sparen eingesetzt werden.
    Fast Standart im DRK-BaWü
    Eigentlich ist es so vorgesehen, das der RA i.P. unter Aufsicht eines RAs die Einsätze führen soll, und nicht den Rettungs-Helfer oder Rettungssanitäter ersetzen.

    Ich finde, hier hat es jemanden getroffen, der seinen Beruf nicht mehr korrekt ausgeführt hat, und ich möchte nicht wissen wie… , NEIN ICH HOFFE, das er das zum aller ersten Mal so gemacht hat.

    MFG

    Auf diesen Kommentar antworten
  16. @Dr N
    “1. Der Richter führte aus, er gehe nicht davon aus, daß die Frau hätte gerettet werden können.”

    Richtig, der Richter hat im NACHHINEIN festgestellt, dass man der Frau wahrscheinlich nicht hätte helfen können. Insofern hat der RA die Situation zumindest nicht noch verschlimmert.

    Diese Informationen standen dem RA VORHER aber nicht zur Verfügun. DAS ist der Punkt!

    @Canis
    Korrekt!

    Auf diesen Kommentar antworten
  17. @gerry80
    “Zum Thema RTW-Besatzung in Baden-Würrtemberg:
    Ein Rettungsassistent und eine geeignete Person als Fahrzeugführer !
    Somit ist alles rechtlich in Ordnung, nur Mir zeigt es wieder das RA i.P mal wieder als “Zweiter-Mann” um Kosten zu sparen eingesetzt werden.
    Fast Standart im DRK-BaWü
    Eigentlich ist es so vorgesehen, das der RA i.P. unter Aufsicht eines RAs die Einsätze führen soll, und nicht den Rettungs-Helfer oder Rettungssanitäter ersetzen.”

    Diese Kritik kann ich nicht ganz nachvollziehen. Der Sparwahn der Hiorgs bei Mensch und Material ist mir zwar auch zuwider, allerdings ist ein RA i.P. ein vollwertiger Rettungssanitäter mit (fast) abgeschlossener RA Ausbildung. Lediglich das Abschlussgespräch (und Erfahrung) fehlt.

    Vorsichtig gesagt sitzen da 2 RA auf dem Wagen und medizinisch gesehen haben viele (gute) RA i.P. doch mehr drauf als die alten RA.

    Auf diesen Kommentar antworten
  18. @ gerry80

    Die Rechtslage ist doch etwas komplexer und in keinem Gesetz steht, dass die Entscheidung PRO oder CONTRA Reanimation stets nur ein Arzt und niemals ein RettAss treffen darf.

    Hier kommt es m.E. auf viele Aspekte an, die (zumindest) in den online verfügbaren Artikeln nicht angesprochen sind. In der Regel sollte der RettAss – aus verschiedensten Gründen – gegenwärtig diese Entscheidung aber einem Arzt überlassen.

    Aber davon gibt es sicher auch Ausnahmen: Zum einen sicher das Vorliegen einer eindeutig formulierten und rechtlich einwandfreien Patientenverfügung (z.B. “sollte ich mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand aufgefunden werden, der unbeobachtet eintrat, wünsche ich keinerlei Reanimationsversuche”). Zum anderen wenn der Patient nicht aus vermeintlicher Gesundheit heraus einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitt, sondern der Tod im Rahmen eines Finalstadiums, beispielsweise bei einem Krebsleiden, eintrat.

    Übrigens kann eine solche Verurteilung nicht nur einem RettAss ereilen, sondern auch ganz anderen: Am 30. April 2009 hat das Landgericht Fulda einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Medizinrecht) wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitstrafe von neun Monaten “auf Bewährung” verurteilt, weil er der Tochter einer TOTKRANKEN Patientin, die sich für einen solchen Fall immer die Einstellung der Behandlung gewünscht hatte, geraten hatte den Schlauch der Ernährungssonde durchzuschneiden. ABER: Im Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und den Anwalt freigesprochen.
    Für Interessierte: BGH, Urt. v. 25.6.2010 – 2 StR 454/09

    Auf diesen Kommentar antworten
  19. Ich denke der Hausnotruf wird nicht vom Rettungsdienst erstversorgt , dies ist dort im KV so üblich ? Wenn dies so ist ,ist dies nicht zulässig einen RTW o ä . mit Hausnotrufen zu blockieren,ich denke es gibt nötigere Einsätze ! Wenn man doch ehrlich ist , bekannter Hausnotrufpatient,84jährig, bekannte Atemprobleme,e.t.c. ,zyanotisch,nicht ansprechbar,Nullinie, wer hierbei nichts merkt ist selber schuld oder ein, wie so viele in diesem harten Job , mal wieder ein verkannter Arzt , selbst in vielen Fällen ist oft ein ” Notarzt ” ein Arzt in Not , schicken Sie mal einen Notarzt alleine irgendwo hin , dieser hat immer einen RA an seiner Seite,gib mir mal…..hol mir mal u.s.w. würde dann hier verhallen! Ein solch sensibler Bereich ” Rettungsdienst” darf nicht mit “minderwertigem Personal” betrieben werden , soviele Stunden , soviel Verantwortung und soviel Geld , würde jemand auf der Krankenkasse unter diesen Bedingungen auch arbeiten ? ich habe dort noch keinen Ehrenamtlichen gesehen , aber im Rettungsdienst gibt es Leute , die würden auch umsonst arbeiten wenn sie nur Blaulicht fahren dürfen , ich denke 95% sind lauter Profilneurotiker und selbsternannte Ärzte,auch habe ich noch keinen Arzt gesehen der RA – Tätigkeiten ausführt u.s.w. ……liebe Kollegen …….. wer war noch nie in einer solchen Situation ? Denkt daran:wir müssen immer 100% bringen, ansonsten an diesem Tag zu Hause bleiben , ist dies praktikabel ? Wäre der Patient reanimiert worden , hätte er es überlebt …………ja , ja , ja , natürlich

    Auf diesen Kommentar antworten
  20. Grundsätzliche Frage : Was meint Ihr wie unsere jungen Notärtze ausgesehen hätten , wenn sie mit ein Azbi einen Notfall abarbeiten müssen ! Wir sagen denn die Notärtze immer ? Gib mir mal , hol mir mal u.s.w. ! Kann der RA dies denn auch so machen mit einem Azubi ? Ich denken ” nein ” , ein Azubi fährt nur als dritter mit und nicht als rechte Hand des RA . Es ist schlichtweg unverschämt eine solche Einteilung vorzunehmen ……… ja …ja ich weiss , es war mal wieder eine Ausnahme ? Schlecht für die Patienten und schlecht für das Personal ! Es handelt sich hier nicht um einen Job beim Kreisverbandsvorsitzenden ( da ist es egal ob Azubi ) , nein wir sind ganz vorne und da gehören nur die Besten hin und keine Person ,die nur vor Gericht als 100 %tige Person betrachtet wird , ich kann es auch noch anders sagen,dieses schlechte Personal bebachtet Dich ob Du alles richtig machst und wenn es drauf ankommt , sag er schlecht über Dich aus ! und wie sieht es beim Notartz aus ? wer kennt keinen NA der Patienten falsch behandelt oder sogar ………….. ? Es wird in unserem Job immer welche geben die alles richtig machen und blaulichtgeil sind , wenn sie am Einsatzort sind laufen sie dem RA hinterher , ist das eine Hilfe ? für wen den ? ……….. DRK und Krankenkase und die lassen Dich fallen wie eine heisse Kartoffel , wacht doch bitte endlich auf ! Die Ehrenamtlichen o. ä . Personal , warum arbeiten diese beim DRK ehrenamtlich , die sollen doch in Ihrer Firma ehrenamtlich arbeiten , warum denn bei uns? in einem wirklich , wirklich mitunter sehr schwierigem Umfeld . Warum arbeiten diese nicht bei der Krankenkasse oder im Kreisverband ? und der RA ist im Zweifelsfall der , den der Gesetzgeber heranzieht zur Rechenschaft ! Ich denke ein kleiner Denkanstoß für die meisten RA`s ………… dem wollte ich genüge tun !

    Auf diesen Kommentar antworten
  21. was will Uli uns sagen ??????

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar zu Heiko Rittelmeier

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert