Seminarkonzept für Fahrer von Einsatzfahrzeugen

Bonn (DVR) – Vor dem Hintergrund des geplanten Führerscheins für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen, stellt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat sein simulatorbasiertes Seminarkonzept vor.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee will eine Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen schaffen. Bisher war eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 nötig, deren Erwerb etwa 3.000 Euro kostet. Zukünftig werden für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren die Fahrerlaubnisklasse B sowie eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung vorausgesetzt, um den Führerschein für Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen zu erlangen.

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Vor diesem Hintergrund erfährt das Thema Verkehrssicherheitsschulung eine noch größere Bedeutung. Denn eine Einsatzfahrt im Polizei-, Feuerwehr-, oder Rettungswagen ist eine Ausnahmesituation im Straßenverkehr und birgt aufgrund der vielfältigen Anforderungen großes Gefährdungspotenzial, auch und gerade für Fahranfänger.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat deshalb unter dem Leitmotiv „Der Einsatzfahrer ist nicht Opfer, sondern aktiver Teil der Verkehrssituation“ ein simulatorbasiertes Seminarkonzept entwickelt. Das Schulungsprogramm richtet sich an alle Fahrer von Einsatzfahrzeugen und hat zum Ziel, ihr Kompetenzprofil hinsichtlich Wahrnehmungs-, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen in Einsatzsituationen zu verbessern und zu trainieren. Methodisch kommen neben speziell entwickelten Simulatorfahrten geeignete Moderations- und Visualisierungstechniken zum Einsatz.
Belastungsaspekte und die zu deren Vermeidung oder Abschwächung erarbeiteten Handlungsstrategien sollen erfahrbar gemacht werden. Dazu wird ein Fahrsimulator eingesetzt, der entsprechende Verkehrsszenarien bietet. Simulatoren besitzen für die Aus- und Weiterbildung von Einsatzfahrern besondere Vorteile: Gefährdungssituationen wie Mehrfachbelastungen oder Funkverkehr können standardisiert dargestellt und realitätsnah trainiert werden.

Das entwickelte Schulungskonzept kombiniert klassische Seminararbeit mit Ausbildungsteilen am Simulator. Für Unfallschwerpunkte werden Szenarien entwickelt, die typische Belastungsarten enthalten. Dadurch muss der Fahrer die jeweilige Situation durch Anwendung der erlernten Handlungsstrategien bewältigen und soll zu der Einsicht gelangen, dass er seiner Verpflichtung nur dann nachkommen kann, wenn er sicher am Einsatzort ankommt.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Warum meint der Herr Minister eine solche neue Loesung sei von Noeten?

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  2. Die ganze Sache ist genauso überflüssig wie die Ausnahmeregelung. Selbst die kleinsten Löschfahrzeuge (TSF) wiegen dank seit einiger Zeit standartmässig eingebautem Wassertank mehr als 4,25 Tonnen. Auch die Fahrzeuge des Rettungsdienstes und zunehmend auch des Katastrophenschutzes wiegen, mit Ausnahme der KTW´s, 4,5 Tonnen und mehr, zumindest in Bayern.
    Damit ist die ganze Diskussion Makulatur. Und damit ist die billigste Lösung auch ganz einfach: ein Fahranfänger hat ohne Fahrpraxis, egal ob mit oder ohne ein derartiges Seminar, nichts am Steuer eines RTW oder FW-Fahrzeugs, die eine deutliche höhere “Chance” haben mit Sondersignalen unterwegs zu sein als ein KTW, zu suchen.

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  3. Das Fahrsimulator-Konzept wird seit einigen ähnlich von der Bayrischen Landespolizei umgesetzt, mit Erfolg – wie man deren Webseite entnehmen kann.
    Die Fahrer von Einsatzfahrzeugen müssen jedoch unbedingt einen Führerschein der entsprechenden Klasse besitzen (am besten Klasse C, der gegenüber C1 kaum teurer ist/sein muss). Dann ist ein Fahrtraining zum intensiven Vertrautmachen mit dem Einsatzfahrzeug erforderlich, danach ein Fahrsicherheitstraining mit dem Fahrzeug. Vor der 1. Alarmfahrt ist dann die erfolgreiche Schulung durch DVR-Simulation mehr als sinnvoll.
    Und machen wir uns nichts vor, passieren kann trotzdem noch ‘was.

    Was für ein Aufwand? Kosten? Quatsch?
    Den Kommandanten und Bereitschaftleitern sowie Vorständen empfehle ich den Blick ins Straßenverkehrsgesetz und das “Kleingedruckte” der Versicherungsverträge: Die Halter der Fahrzeuge haben bei der Auswahl der Fahrer eine “besondere Sorgfalt” walten zu lassen. Nach dem Arbeitschutzgesetz und den BG-Vorschriften, die auch für Ehrenamtler gelten, darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nur mit Tätigkeiten beauftragen, die sie beherrschen:
    “(1) Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer
    je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind,
    die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu
    beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
    (2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind,
    eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit
    nicht beschäftigen.” Der Arbeitgeber der freiwilligen Feuerwehr ist der Oberbürgermeister oder Bürgermeister, bei Hilfsorganisationen meist der ehrenamtliche Vorstand.
    Zuerst trifft jedoch bei jedem Blaulicht-Unfall den Fahrer die volle Härte des Gesetzes. Ich persönlich wollte da nicht schlecht ausgebildet, mit einer zu kleinen FE-Klasse dieses straf- und zivilrechtliche Risiko tragen. Insbesondere ist nicht damit zu rechnen, dass Gemeindeverwaltungen und Organisationen freiwillig die Zahlungen übernehmen, die von den Versicherungen vermutlich verweigert werden – mit Hinweis auf den ungenügenden Ausbildungsstand, den jeder selbst kennt.
    Auch die Empfehlungen des DVR werden von Staatsanwälten und Richtern bei Anklagen und Urteilen i.d.R. berücksichtigt. Alle Blaulicht-Fahrer sollten deshalb die Ausbildung nach den DVR-Empfehlungen und die richtige Führerscheinklasse einfordern.
    Privater Vorteil unangemessen? Wer ehrenamtlich Einsatzdienst leistet, hat so viele Nachteile im Beruf und in der Freizeit – da ist es einfach gegönnt, dass die Leute ihren Umzugslaster halt selber fahren können. Zum gewerblichen Lkw-Fahren muss man seit 1.1.2009 die Ausbildung “EU-Kraftfahrer” haben; FE C oder CE allein reicht nicht mehr.

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